Die Digitalisierung weiterer Elemente des Beschaffungsprozesses – neben der Veröffentlichungsplattform eVergabeonline und dem KdB – sind Bestandteil der Maßnahme „E-Beschaffung“ im Rahmen der IT-Dienstekonsolidierung des Bundes. Die Maßnahme solle sukzessive bis 2025 umgesetzt werden. Um Maßnahmen zur Umsetzung der Digitalstrategie der Bundesregierung geht es in deren Antwort (19/15812) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/15429). Darin erkundigte sich die Fraktion nach Umsetzungsschritten zu der Maßnahme „Digitalisierung der öffentlichen Beschaffung“. Wie die Bundesregierung dazu unter anderem darlegt, hat sie sich „mit der Digitalisierung des Gesamtprozesses des öffentlichen Einkaufs ein ambitioniertes Ziel gesetzt, welches aktuell noch nicht vollständig umgesetzt ist“. Grundlegende Voraussetzungen für eine erfolgreiche und medienbruchfreie Digitalisierung des öffentlichen Einkaufs seien eine Harmonisierung der sehr unterschiedlichen Bearbeitungsprozesse und der unterstützenden IT-Lösungen im Bund.
Derzeit steht den Behörden und Einrichtungen des Bundes der Antwort zufolge mit www.evergabeonline.de eine digitale Plattform für die elektronische Bekanntmachung und Durchführung ihrer Beschaffungsvorhaben zur Verfügung. Im „Kaufhaus des Bundes“ (KdB) könnten behördliche Bedarfsträger Waren und Dienstleistungen aus Rahmenvereinbarungen des Bundes über durchgängig digitalisierte Prozessketten unkompliziert und rechtskonform bestellen, führt die Bundesregierung weiter aus.
Quelle: Bundestag
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