Am gestrigen Donnerstag erfolgte die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit. Der Bundesrat hatte vor Weihnachten keine Einwände gegen den Gesetzesentwurf erhoben (). Im Bundestag wurde kontrovers debatiert.
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik“ (19/15603, 19/16342, 19/16578 Nr. 1.8) auf Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (19/16902) angenommen.
Im Vergaberecht werden für den Bereich Verteidigung und Sicherheit Änderungen vorgenommen, um den Bedarf für Einsätze beziehungsweise einsatzgleiche Verpflichtungen der Bundeswehr schneller zu decken, erklärt die Bundesregierung. Seit dem Inkrafttreten neuer Vorgaben vor drei Jahren habe sich gezeigt, dass aufgrund aktueller Entwicklungen Änderungen erforderlich sind. So gewinne in der Sicherheitspolitik die „Notwendigkeit, kurzfristig und effektiv auf sicherheitsrelevante Entwicklungen sowohl im In- als auch im Ausland reagieren zu können“, an Bedeutung.
Das Gesetz modifiziert die Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit, um eine beschleunigte Beschaffung für die militärischen und zivilen Sicherheitsbehörden zu ermöglichen. Außerdem wurde vor allem die Vergabestatistikverordnung geändert.
Die Debatte im Bundestag finden Sie in der Mediathek des ARD: „Deutscher Bundestag: Beschleunigte Beschaffung im Verteidigungsbereich“ zum nachschauen.
Quelle: Bundestag, ARD
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