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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 18/03/2020 Nr. 43520

Förderung des mobilen Arbeitens

Der Petitionsausschuss setzt sich mehrheitlich für die Förderung und Vereinfachung des mobilen Arbeitens ein. Die Abgeordneten verabschiedeten mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine Petition mit der Forderung, Arbeitsformen der Telearbeit im Rahmen des Digitalisierungsoffensive stärker zu fördern, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales „als Material“ zu überweisen, „soweit die mobile Arbeit gefördert und vereinfacht werden soll“. Die Fraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hatten für das höhere Votum „zur Erwägung“ plädiert – die AfD-Fraktion für den Abschluss des Petitionsverfahrens.

In der öffentlichen Petition wird auf eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hingewiesen, laut der „bei 40 Prozent der Jobs in Deutschland keine dauerhafte Anwesenheit erforderlich wäre“, aber nicht einmal ein Drittel zumindest gelegentlich von zuhause aus arbeite. Ein besonders starkes Missverhältnis zwischen der Geeignetheit der Tätigkeit für Telearbeit und der tatsächlichen Nutzung gibt es der Vorlage zufolge bei den Finanzdienstleistungen und in der öffentlichen Verwaltung.

Aus Sicht des Petenten überwiegen die Vorteile der Telearbeit – eingebettet in einem ausbalancierten, rechtlichen Rahmen – mögliche Nachteile wie etwa fehlende Dienstaufsicht, zu lange Arbeitszeiten und die Vermischung von Privat- und Berufsleben. Die Vorteile des mobilen Arbeitens bestünden insbesondere in der Stärkung strukturschwacher Regionen, der Reduzierung der Immobilienpreissteigerung in Ballungszentren, der Verringerung der alltäglichen Verkehrsbelastung sowie der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, heißt es in der Petition.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss unter Einbeziehung einer Stellungnahme der Bundesregierung darauf aufmerksam, dass Beschäftigte, die in Telearbeit arbeiten möchten, dieses Anliegen bereits heute weitestgehend mit ihrem Arbeitgeber erörtern und vereinbaren könnten. „So können individuelle und passgenaue Arbeitsmodelle entwickelt werden, die die Wünsche der Beschäftigten und die betrieblichen Belange angemessen berücksichtigen“, heißt es in der Vorlage. Bedeutung komme in diesem Zusammenhang insbesondere den Betriebs- und Sozialpartnern zu, die die konkrete Situation am besten kennen würden und dadurch kollektivrechtliche Vereinbarungen schließen könnten, die die jeweiligen Besonderheiten berücksichtigen.

Aus der Beschlussempfehlung geht außerdem hervor, dass das Thema „mobiles Arbeiten“ im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 19. Wahlperiode aufgegriffen worden sei. Vereinbart sei, das mobile Arbeiten zu fördern und zu erleichtern. Dazu solle ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden. Zu diesem gehöre auch ein Auskunftsanspruch der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber über die Entscheidungsgründe der Ablehnung sowie Rechtssicherheit für beide Seiten im Umgang mit privat genutzter Firmentechnik. Die Petition, so heißt es in der Vorlage, sei geeignet, in die weiteren Überlegungen mit einbezogen zu werden.

Quelle: Bundestag

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