Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat mit Erlass vom 23.03.2020 Regelungen zu bauvertraglichen Fragestellungen an seinen nachgeordneten Bereich bekanntgegeben.
Der unverzüglich geltende Erlass führt u.a. aus, dass allen Maßnahmen besondere Bedeutung zukommt, die sicherstellen, das die Baustellen des Bundes weiter betrieben werden. Im Wesentlichen wird aufgeklärt, wann eine Bauablaufstörung aufgrund der Corona-Pandemie zu bejahen ist (höhere Gewalt im Sinne von § 6 Abs. 2 Nr. 1 lit. c VOB/B).
Zudem sind die Auftragber angehalten, eine unverzügliche Prüfung und Begleichung von Rechnungen zu gewährleisten, da der Liquiditätsversorgung momentan eine erhöhte Bedeutung zukommt.
Den Erlass können Sie hier herunterladen (.pdf).
Im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) wurde zu dem Erlass unter dem Thema: Erlass des Bundesinnenministerium (BMI) zum Bauvertragsrecht vom 23. März 2020 ein Diskussionsforum eröffnet. Diskutieren Sie mit. Noch kein Mitglied im DVNW? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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