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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 27/05/2020 Nr. 44197

Beschaffung von Schutzausstattung – Lässt der Bund seine Lieferanten im Stich?

SchutzmaskeAls der Bund das Ausmaß der Corona-Krise erkannte, war höchste Eile geboten. Denn trotz zunächst anders lautender Beteuerungen wurde klar: Es fehlt allerorten an Atemschutzmasken, Desinfektionsmitteln, Schutzkitteln und medizinischen Handschuhen. Im Eilverfahren wurden in einem Open-House-Verfahren Verträge zu vorgegeben Preisen geschlossen und zahlreiche Lieferanten begannen, die Produkte, meist aus Asien, einzukaufen. Doch der Bund bezahlt die Ware immer häufig nicht oder verspätet. Was können Auftragnehmer tun?

Insbesondere bei der Annahme von Atemschutzmasken (FFP 2 bzw. KN95) kommt es derzeit zu erheblichen Verzögerungen. Der Spiegel (s. berichtete bereits am 18.05.2020 über die schleppende Vertragsabwicklung, zwischenzeitlich ist das Thema auch in den 20-Uhr-Nachrichten der Tagesschau angekommen. Dabei bleibt es nicht bei dem Vorwurf, der Bund zahle die Rechnungen verspätet.

Auftragnehmer berichteten zunächst, dass sie den vom Bund festgelegten Preis von 4,50 Euro netto je Atemschutzmaske (FFP 2 bzw. KN95) für überhöht hielten und wollten ihre Ware günstiger, mitunter für den halben Preis anbieten. Dies lehnte der Bund unter Verweis auf die Verfahrensbestimmungen ab. Was für den Steuerzahler kaum nachvollziehbar erscheint, entspricht allerdings den vergaberechtlichen Vorgaben, die die Rechtsprechung an Open-House-Verträge stellt (vgl. VK Bund, Beschluss vom 07.05.2018, VK 1-31/18, s. auch ).

Schleppende Abwicklung

Kommt es zur Lieferung beklagen Auftragnehmer, der Bund bzw. die mit der Abwicklung beauftragte Spedition hielten sich nicht an die vereinbarten Zeitfenster zur Anlieferung. Wurde die Ware angenommen, werde sie häufig als mangelhaft gerügt, obwohl sie alle Anforderungen erfülle. Die Vorwürfe des Bundes betreffen Berichten zufolge etwa einen „unangenehmen Eigengeruch“ oder unzureichende „hydrophobe“ (wasserabweisende) Eigenschaften“. Mitunter enthält die mit heißer Nadel gestrickte Leistungsbeschreibung hierzu jedoch gar keine Vorgaben. Häufig verweist der Bund die Auftragnehmer auf Warenprüfungen durch externe Institute. Offengelegt werden diese Prüfberichte auf Verlangen jedoch nicht.

Auf die Zahlung, die – wenn auch vorbehaltlich etwaiger Beanstandungen – innerhalb von sieben Tagen nach Entgegennahme der Ware erfolgen sollte, warten viele Auftragnehmer seit mehreren Wochen. Problematisch ist dies insbesondere, da sie, häufig mit Millionenbeträgen, in Vorleistung getreten sind. Einige der Lieferanten sind Start-Ups oder greifen ihrerseits auf eine Zwischenfinanzierung zurück. Das belastet den Cashflow erheblich und kann schlimmstenfalls existenzbedrohend sein.

Mehrere Auftragnehmer berichten, dass der Bund ihre Nachrichten mittlerweile gar nicht beantworte, obwohl er mehrere externe Dienstleister mit der Abwicklung der Vertragsverhältnisse beauftragt hat.

Checkliste: Was können Auftragnehmer tun?

Zunächst gilt es, Ruhe zu bewahren. Anders als im freien Wirtschaftsleben steht ein solventer Schuldner zur Verfügung und es muss nicht befürchtet werden, dass er bald „über alle Berge“ ist. Dennoch empfiehlt es sich, tätig zu werden, insbesondere, wenn finanzielle Engpässe drohen.

Einige wichtige Fragen sollten intern geklärt werden:

– Wurden alle vorgegebenen Formalia bei der Anlieferung der Waren eingehalten?

– Hat der Bund eine den Vorgaben entsprechende Rechnung erhalten?

– Welche Version der Leistungsbeschreibung gilt für den eigenen Auftrag?

Falls die Atemschutzmasken als mangelhaft beanstandet wurden:

– Welche Vorgaben macht die Leistungsbeschreibung?

– Was sagt der Lieferant zu den behaupteten Mängeln?

– Wäre einer Ersatzlieferung denkbar?

– Können ggf. Prüfbescheinigungen oder Zertifikate vorgelegt werden, um die Mangelfreiheit zu beweisen?

– Erfolgte die Rüge rechtzeitig?

Schließlich: Wenn der Bund die vereinbarte Vergütung nicht zahlt, befindet er sich automatisch in Verzug. Mit dem Verweis auf zahlreiche Verträge kann sich der Bund nicht entlasten, denn diese wurden schon mehrere Wochen vor den Lieferterminen geschlossen, so dass sich der Bund frühzeitig logistisch organisieren musste. Nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB bedarf es in diesem Fall auch keiner Mahnung, da die Vergütung gemäß Open-House-Vertrag innerhalb von sieben Tagen ab Lieferung und Rechnungstellung zu leisten war.

Ein schwacher Trost: Da an dem Geschäft keine Verbraucher beteiligt sind, belaufen sich die Verzugszinsen auf neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§§ 288 Abs. 2, 247 BGB). Dieser liegt derzeit zwar bei -0,88 %. Es fallen aber immer noch beachtliche Zinsen an, die helfen können, den Schaden zu kompensieren.

Erleidet der Auftragnehmer weitergehende Schäden, weil der Bund die Ware zu Unrecht nicht annimmt oder als mangelhaft zurückweist, kann er auch weitergehende Schäden geltend machen (§ 288 Abs. 4 BGB). Auftragnehmer sind also keineswegs schutzlos gestellt.

Dr. Daniel Soudry, LL.M.

Herr Dr. Daniel Soudry ist Fachanwalt für Vergaberecht und Partner der Sozietät SOUDRY & SOUDRY Rechtsanwälte (Berlin). Herr Soudry berät bundesweit öffentliche Auftraggeber und Unternehmen bei Ausschreibungen, in vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren und im Öffentlichen Wirtschaftsrecht. Darüber hinaus publiziert er regelmäßig in wissenschaftlichen Fachmedien zu vergaberechtlichen Themen und tritt als Referent in Fachseminaren auf.

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6 Antworten zu „Beschaffung von Schutzausstattung – Lässt der Bund seine Lieferanten im Stich?“

  1. Avatar von Oliver Weihrauch

    Gute Zusammenfassung. Die beschriebenen Probleme kann ich bestätigen. Allerdings, 9% Verzugszins über dem Basiszinssatz, sind sicherlich kein „schwacher Trost“ bei den in Rede stehenden Millionenrechnungen ….

    Oliver Weihrauch
    Fachanwalt für Vergaberecht

  2. Avatar von Aaron
    Aaron

    Vielen Dank für die gute, hilfreiche Zusammenfassung.

  3. Avatar von Franz Krüger
    Franz Krüger

    Das ist ja alles schöne und nette Juristendenke. Der Verzugszins nutzt aber auch nichts, wenn die Existenz bedroht und ein titulierter Anspruch (von einer Zahlung mal ganz abgesehen) erst dann vorhanden ist, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.

    1. Avatar von C. Meier
      C. Meier

      Ganz genau! Man hat den Eindruck, dass Bund und auch Länder genau darauf abzielen, um sich aus den Verträgen herauszuwinden.

  4. Avatar von C. Meier
    C. Meier

    Derzeit versuchen Bund und Länder sich aus den Verträgen raus zu lamentieren. Es gab eine Flut an Masken mit der hierzulande nicht gültigen KN95 Abnahme aus China. Selbst die Hersteller, die sich in Deutschland bemühen eine echte Maskenproduktion aufzubauen und auch Abnahmeverträge haben, werden von den jeweiligen Behörden jetzt unter vorgeschobenen Gründen hängen gelassen.
    Daran werden nicht wenige Betrieb zu Grunde gehen, weil sie einfach bis zum Ende des Rechtsstreits nicht durchhalten können.
    Ich kenne im Nachbarort so einen Fall, weil der Betriebsleiter neben mir wohnt.

  5. Avatar von S. Ilkay
    S. Ilkay

    Ich habe Bekannte, die ebenfalls Masken an den Bund verkauft haben und bis heute auf ihr Geld warten. Ich finde es schlimm, dass der Bund Existenzen zerstört. Es ist eine ungleiche Machtverteilung: der Bund hat die besten Anwälte, während der Kleinunternehmer die Verfahrenskosten teilweise nicht bezahlen kann. Ich bin erschüttert, dass der Bund so mit den Bürgern umgeht und viele in den Ruin treibt. Der größte Verlust ist, dass meine Bekannten teilweise schwer psychisch erkrankt sind, da sie sich das Geld bei Freunden und Verwandten geliehen hatten und jetzt Schuldenberge haben, die sie nicht begleichen können. Diesen Schaden kann man nicht mehr heilen.
    Ich wünsche mir, dass der Bund zur Rechenschaft gezogen wird und die Kleinunternehmer ihr Recht bekommen. Mein Vertrauen in das System ist zutiefst gebrochen.