Unter dem Titel: „Rechnungshof-Chef warnt vor eingeschränktem Wettbewerb durch Corona-Vergaberecht“ berichtet das Handelsblatt über ein Gespräch mit dem Präsidenten des des Bundesrechnungshofes. Der Bundesrechnungshof habe zu den Erleichterungen aus dem Konjunkturpaket II nach der Finanzkrise im Jahr 2009, festgestellt, dass die mit den Erleichterungen verfolgten Ziele nicht erreicht worden waren. Die damaligen Maßnahmen hätten sich als Fehler erwiesen und sollten daher nicht wiederholt werden.
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