Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst& Young (EY) ist seit April 2020 für das Bundesgesundheitsministerium (BMG) tätig, um dieses bei der Beschaffung von Schutzausrüstung im Kontext der Corona-Pandemie zu unterstützen. Bei der Beauftragung von EY im Mai 2020 zur Durchführung des operativen Geschäfts unterhalb des Beschaffungsstabes bei der Durchführung der Verträge über die Beschaffung von Schutzausrüstung hat das BMG nicht gegen das Vergaberecht verstoßen. Die VK Bund bestätigt, dass die Voraussetzungen der Dringlichkeitsbeauftragung nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV gegeben waren. Eine Besprechung der Entscheidung finden Sie in Kürze hier auf Vergabeblog.
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