Auch im Dienstleistungsbereich „Friedhof“ mit zunehmenden Angeboten an unterschiedlichsten Begräbnisstätten und Grabarten steht der Bürger immer öfter vor der Entscheidung, eine würdevolle Bestattung an einem geeigneten Ort zu wählen, wobei die Belange aller Beteiligten berücksichtigt werden.
Umwelttechnische und bestattungsrechtliche Gesichtspunkte müssen ebenso beachtet werden, wie der pietätvolle Umgang und Ablauf bei allen Bestattungsarten und -orten, so der Vorsitzende der Gütegemeinschaft Friedhofsysteme e.V., Berlin, Hubert Schmitt.
Eine sichere Orientierung bei der Ausschreibung und Vergabe von Friedhofsprojekten, sowohl bei einer Erweiterung, Umgestaltung oder Sanierung einer Friedhofsanlage bieten die RAL-Gütezeichen für Friedhofsysteme der genannten Gütegemeinschaft.
Für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen oberhalb der Schwellenwerte gilt zunächst die europäische Vergaberichtlinie 2014/24 EU. Als Verordnung zur Umsetzung dieser Richtlinie dient die „Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge“ (Vergabeverordnung – VgV) vom 12.04.2016 mit Änderung vom 18.07.2017. Nach § 34 dieser Verordnung „kann der öffentliche Auftraggeber als Beleg dafür, dass eine Liefer- oder Dienstleistung bestimmten, in der Leistungsbeschreibung geforderten Merkmalen entspricht, die Vorlage von Gütezeichen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 verlangen.“
„Das Gütezeichen muss allen folgenden Bedingungen genügen:
1. Alle Anforderungen des Gütezeichens sind für die Bestimmung der Merkmale der Leistung geeignet und stehen mit dem Auftragsgegenstand nach § 31 Abs. 3 in Verbindung.
2. Die Anforderungen des Gütezeichens beruhen auf objektiv nachprüfbaren und nichtdiskriminierenden Kriterien.
3. Das Gütezeichen wurde im Rahmen eines offenen und transparenten Verfahrens entwickelt, an dem alle interessierten Kreise teilnehmen können.
4. Alle betroffenen Unternehmen haben Zugang zum Gütezeichen.
5. Die Anforderungen wurden von einem Dritten festgelegt, auf den das Unternehmen, das das Gütezeichen erwirbt, keinen maßgeblichen Einfluss ausüben könnte.“
Das sind Voraussetzungen, so der Vorsitzende, die für die RAL-Gütezeichen Friedhofsysteme schon lange vor Erlass der Richtlinie und der Verordnung verbindlich waren:
– RAL-Gütezeichen werden auf der Grundlage technisch fundierter und wissenschaftlich belastbarer Informationen erstellt oder gründen sich auf sonstige, objektiv nachprüfbare Kriterien.
– Sie werden in einem offenen und transparenten Verfahren entwickelt, an dem alle betroffenen Fach- und Verkehrskreise wie Verbände der anbietenden Wirtschaft und Verbraucher bzw. Prüforganisationen und Behörden von RAL beteiligt werden.
– Sie sind für alle Betroffenen zugänglich, indem sie jährlich im Bundesanzeiger bekannt gegeben, von RAL veröffentlicht und die RAL-Gütezeichen von den Gütegemeinschaften als Gewährleistungsmarken in das Register des Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen werden.
– Die technischen Momente der Gütesicherung werden im Benehmen mit den betroffenen Fach- und Verkehrskreisen von RAL, also einen vom Nutzer des Gütezeichens unabhängigen Dritten, festgelegt.
Die Umsetzung der europäischen Vergaberichtlinie in nationales Gesetz erfolgte in Deutschland durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts, das am 18.04.2016 in Kraft getreten ist. Mit diesem Gesetz wurden die erforderlichen Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorgenommen. § 13 dieses Gesetzes enthält eine Verordnungsermäßigung, auf deren Grundlage die Bundesregierung die Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts erlassen hat. § 34 dieser Verordnung (Vergabeordnung – VgV) entspricht inhaltlich Artikel 43 der europäischen Vergaberichtlinie.
Zielsetzung der RAL-Gütegemeinschaft Friedhofsysteme e.V. ist es, den Friedhofsträgern
– mit RAL-Gütezeichen zertifizierte Friedhofsysteme,
– mit RAL-Gütezeichen zertifizierte Friedhofsplaner,
– und an Beispielen mit dem RAL- Gütezeichen zertifizierter Friedhofsanlagen
geeignete Lösungsmöglichkeiten an die Hand zu geben, um einen zeitgemäßen, funktionierenden, wettbewerbsfähigen, wirtschaftlichen und vor allem von der Bevölkerung angenommenen Friedhof betreiben zu können.
Quelle: Das Deutsche Baugewerbe
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