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IT-Konsolidierung: Umwandlung des ITZBund geplant

Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) soll in eine nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt werden. Damit könne es besser als zentraler Dienstleister und Generalunternehmer für die IT-Konsolidierung der unmittelbaren Bundesverwaltung fungieren, heißt es in einem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf (19/22784).

Die nicht rechtsfähige Anstalt stelle gegenüber der rechtsfähigen Anstalt und der GmbH die bessere Lösung dar, schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf. Sowohl die GmbH als auch die rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts würden ein erhebliches Risiko beinhalten, dass die Leistungen des ITZBund umsatzsteuerpflichtig werden würden. Es müsse auch kein aufwändiges Finanzierungsmodell entwickelt werden, da die nicht rechtsfähige Anstalt Teil des Bundeshaushalts bleibe. Dienstrechtliche Probleme, die durch die Überleitung der Beamten auf eine GmbH oder eine rechtsfähige Anstalt anfallen würden, würden ebenfalls vermieden. Bedenken der Bundesländer weist die Regierung in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zurück. Es werde keine ITZ-Leistung auf einem qualitativ niedrigeren Niveau erbracht als vor der IT-Konsolidierung.

Quelle: Bundestag

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