Die in die Kritik geratene Auftragsvergabe über die Lieferung von Sturmgewehren an den Waffenhersteller Haenel aus Thüringen (siehe ) ist Medienberichten zufolge zurückgezogen worden. Unter anderen berichtet der Tagesspiegel unter dem Titel „Patentrechtsverletzung durch Hersteller Haenel? – Verteidigungsministerium zieht Zuschlag für neues Bundeswehr-Sturmgewehr zurück“, dass das Verteidigungsministerium die Vergabe des neuen Sturmgewehrs zurückgezogen habe. Die Entscheidung soll damit begründet worden sein, dass Patentrechtsverletzung zulasten des unterlegenen Bieters Heckler & Koch nicht auszuschließen seien.
Was wird man sich denn denn genau unter „Zuschlag […] zurückgezogen“ vorstellen müssen? Anfechtung? Oder doch nur Aufhebung vor Zuschlagserteilung?