Ein leitender Mitarbeiter des Bundesverkehrsministeriums hat die Auffassung bekräftigt, dass das Vergabeverfahren für die Pkw-Maut rechtlich korrekt war. Es sei nicht zu beanstanden, dass nach Abgabe des finalen Angebots Aufklärungs- und Verhandlungsgespräche mit dem letzten verbliebenen Bieter geführt worden seien, sagte der Leiter der Vergabestelle des Bundesverkehrsministeriums, am Donnerstag, 29. Oktober 2020, im 2. Untersuchungsausschuss („Pkw-Maut“).
In der vom Ausschussvorsitzenden Udo Schiefner (SPD) geleiteten Sitzung ging es um den Umstand, dass im Oktober 2018 im Vergabeverfahren „Erhebung“ der Pkw-Maut nur ein einziges finales Angebot eingegangen war. Dieses lag zudem um rund eine Milliarde Euro über dem haushaltsrechtlichen Rahmen.
Dass das finale Angebot der Bietergemeinschaft CTS Eventim/Kapsch TrafficCom höher gewesen sei als das Erstangebot, sei überraschend gewesen, sagte der Zeuge. Deshalb sei es nötig geworden, zu prüfen, ob das Bieterkonsortium bei der Erstellung seines Angebots möglicherweise von „falschen Annahmen“ ausgegangen sei. In den folgenden Aufklärungsgesprächen habe es sich herausgestellt, dass es tatsächlich zu „Fehleinschätzungen“ seitens des Konsortiums gekommen sei. So habe es seine Kalkulation beispielsweise bei der Risikoeinschätzung und bei den Vertragsstrafen auf unzutreffenden Voraussetzungen aufgebaut.
In den folgenden Verhandlungsrunden gelang es, die Angebotssumme von rund drei auf etwa zwei Milliarden Euro zu senken. Solche erheblichen Preisreduktionen seien bei Vergabeverfahren „nicht untypisch“, sagte der Zeuge, der bereits am 18. Juni 2020 ein erstes Mal im Ausschuss vernommen worden war.
Auch auf wiederholte Fragen von Abgeordneten beharrte der Zeuge darauf, dass bei den Gesprächen mit dem Bieterkonsortium keine Mindestanforderungen verändert worden seien. Die Erläuterung einer Mindestanforderung sei keine Änderung dieser Mindestanforderung, argumentierte er. Es habe auch keinen Grund gegeben, die zuvor ausgeschiedenen Bieter wieder einzubeziehen.
Gefragt wurde M. außerdem, warum die Frist für die Abgabe des finalen Angebots im Vergabeverfahren „Erhebung“ mehrfach verschoben worden sei. Dies sei darauf zurückzuführen gewesen, dass das Verfahren komplex und umfangreich gewesen sei, antwortete der Zeuge. Nicht ausschließen wollte er, dass die Verschiebung auch das Ziel gehabt habe, dem Bieter T-Systems doch noch die Abgabe eines Angebots zu ermöglichen. T-Systems hatte sich zuvor von seinem Konsortialpartner getrennt und die Zulassung als Einzelbieter beantragt. Auch in anderen Verfahren würden Fristen regelmäßig verschoben, um es Bietern zu ermöglichen, ein qualifiziertes Angebot abzugeben, sagte der Zeuge.
Quelle: Bundestag
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