Aus Sicht des Bundeskanzleramts gab es keine Notwendigkeit, dass Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die Bundeskanzlerin über Gespräche mit österreichischen Spitzenpolitikern informierte, in denen es auch um die Pkw-Maut ging. Dies hat Dirk P.-J., Leiter des Referats Verkehrspolitik und Nachhaltige Mobilität im Bundeskanzleramt, am Donnerstag, 19. November 2020, im 2. Untersuchungsausschuss („Pkw-Maut“) erklärt.
P.-J. war bereits im Mai ein erstes Mal im Untersuchungsausschuss vernommen worden. Hauptgrund für seine neuerliche Vorladung waren Aussagen von Bundesverkehrsminister Scheuer in seiner Befragung am 1./2. Oktober, wonach er am Rande von Veranstaltungen mehrfach mit österreichischen Politikern – darunter Bundeskanzler Sebastian Kurz und dem österreichischen Finanzminister – über die Klage Österreichs gegen die deutsche Pkw-Maut gesprochen habe.
„In diesem Kontext“ sei keine Mitteilung an das Bundeskanzleramt nötig gewesen, sagte P.-J. in der vom Ausschussvorsitzenden Udo Schiefner (SPD) geleiteten Sitzung. Es habe sich dabei ja nicht um Regierungskonsultationen gehandelt. Wenn Scheuer am Rand einer Parteiveranstaltung mit einem österreichischen Parteifreund spreche, „muss man da nichts hineingeheimnissen“, sagte der Zeuge – zumal Österreich seine Klage ja nicht zurückgezogen habe. Auf die Frage, ob man die Gespräche des Ministers nicht hätte dokumentieren müssen, erklärte er, er sei für Verkehrspolitik und nicht für die Geschäftsordnung der Bundesregierung zuständig.
Ein weiteres Thema der Befragung waren die Aussagen, die Martin Selmayr, der ehemalige Kabinettchef von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, in der Ausschusssitzung vom 5. November getätigt hatte. Selmayr hatte darauf hingewiesen, dass die 2016 gefundene Einigung zwischen der damaligen EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc und dem damaligen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) nicht so habe verstanden werden dürfen, dass die deutschen Pläne für die Pkw-Maut auf jeden Fall europarechtskonform gewesen seien.
„Wir sind davon ausgegangen, dass sich die deutsche Auffassung auf dem Rechtsweg durchsetzt“, sagte hingegen P.-J. Die Haltung der Kommission sei als „eindeutiges Signal“ verstanden worden, dass die Pkw-Maut in der vorgesehenen Form mit EU-Recht vereinbar sei. Als „überraschend“ bezeichnete der Zeuge die Aussage Selmayrs, dass Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof nur geringe Chancen gehabt habe.
Nicht vernommen werden konnten die beiden anderen in der Tagesordnung aufgeführten Zeugen. Sie ließen sich krankheitsbedingt entschuldigen.
Quelle: Bundestag
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