Der bayerische Landtag hat beschlossen, die Staatsregierung aufzufordern, im Rahmen der Beschaffung durch den Freistaat Bayern und durch Unternehmen, auf die der Freistaat maßgeblichen Einfluss hat, da-rauf zu achten, dass soweit möglich und mit den EU-Vergabevorschriften vereinbar, nur Textilien eingekauft oder gemietet werden, die ein Siegel für nachhaltige Textilien auf-weisen (wie z. B. Grüner Knopf).
Der Landtag will damit ausweislich der Beschlussüberschrift für mehr nachhaltige und soziale Textilproduktion einstehen:
„Für nachhaltige und soziale Textilproduktion weltweit – sozial und umweltgerecht hergestellte Kleidung im bayerischen Beschaffungswesen„
Laut Information des Auftragsberatungszentrums Bayern e.V. hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie auf diese Aufforderung mit Schreiben vom 09.11.2020 hingewiesen und die Ressorts um entsprechende Umsetzung ersucht.
In dem Schreiben weise das Ministerium auf die Vorbildfunktion der öffentlichen Verwaltung bei Nutzung und Berücksichtigung nachhaltiger Produkte und den im Vergaberecht bestehenden Grundsatz der Nachhaltigkeit hin und soll Hinweise zur Umsetzung des Beschlusses geben. Angesprochen werden hierbei die Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen (öAUmwR), mit der Möglichkeit, in der Leistungsbeschreibung Aspekte des Umweltschutzes vorzusehen und die Bekanntmachung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit sowie der Einsatz von Gütezeichen zum Nachweis für die Einhaltung von Nachhaltigkeitsaspekten. Die im Textilbereich bestehenden Siegel werden genannt und zum Auffinden geeigneter Gütezeichen, Formulierungshilfen für Ausschreibungen und Anbieter zertifizierter Produkte auf die Internetseite Kompass Nachhaltigkeit verwiesen.
Quelle: Auftragsberatungszentrum Bayern e.V., Bayerischer Landtag, Drs. 18/10505
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