Die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch die Träger der Rentenversicherung wird auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt.
Maßgebliche Leitgedanken sind die im europäischen Vergaberecht festgelegten Grundsätze der Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Nichtdiskriminierung. Regelungen, die zunächst durch die Deutschen Rentenversicherung Bund näher ausgestaltet werden müssen, treten zum 1. Juli 2023 in Kraft. Zudem wird der Anspruch auf Übergangsgeld dahingehend modifiziert, dass er in angemessenem Verhältnis zum Umfang der in Anspruch genommenen Leistungen zur Prävention und Teilhabe steht.
Das Gesetz wird voraussichtlich im Januar 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Schreibe einen Kommentar