Die HOAI 2021 (siehe „Die neue HOAI 2021 – Die wesentlichen Neuregelungen“ auf
trat zum 1. Januar 2021 in Kraft und soll einen verlässlichen Orientierungsrahmen bieten. Das Verbändegespräch – ein informeller Zusammenschluss der Kammern und Verbände der planenden Berufe, der ca. halbjährlich zusammenkommt und über gemeinsame Aktivitäten zum Wohle des Berufstandes der Ingenieurinnen und Ingenieure und Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen berät – appeliert mit einem offenen Brief an seine Mitglieder, sich nicht auf ruinösen Preiswettbewerb einzulassen:„Appell an die Mitglieder von Kammern und Verbänden der planenden Berufe
Mit seinem Urteil vom 04. Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das verbindliche Preisrecht der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für europarechtswidrig erklärt. Die Bundesregierung hat in Anpassung der Vorgaben des Gerichtshofes mit der HOAI 2021 einen belastbaren Orientierungsrahmen zur Kalkulation angemessener Honorare für Architekten und Ingenieure geschaffen.Entscheidend ist ab sofort vor allem, dass Honorarvereinbarungen getroffen werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Planerinnen und Planer als Auftragnehmer gerecht werden – sie mithin auskömmlich sind! Für Planerinnen und Planer muss es daher jetzt heißen: Gut und richtig kalkulieren! Vor allem gilt, sich nicht unter Wert zu verkaufen. Denn auch wenn der Konkurrenzdruck künftig wahrscheinlich noch größer wird, muss immer noch die Prämisse gelten: Qualität hat ihren Preis!
Das gilt definitiv und erst recht für Planungsleistungen. Daher appellieren wir heute an Sie: Lassen Sie sich nicht auf einen ruinösen Preiswettbewerb ein!Auch im Sinne des Verbraucherschutzes muss der faire Wettbewerb um die beste Leistung gelten und nicht der Wettbewerb um den niedrigsten Preis. Alles andere ist zu kurz gedacht und schadet dem gesamten Berufsstand. Für jede Planerin und jeden Planer gilt es jetzt, einen möglichen Preisrutsch nach unten zu verhindern und eigenverantwortlich für eine hohe Qualität
auch künftiger Planungsleistungen zu sorgen – auch durch eine angemessene Vergütung!„
Quelle: Bundesingenieurkammer
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