Die Bundesregierung geht nach eigenen Angaben in ihrer vorläufigen Kostenschätzung für das Schiedsgerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Pkw-Maut von einem Umfang in Höhe eines einstelligen Millionen-Betrags aus. Die Kostenschätzung basiere auf einer Abschätzung des voraussichtlichen Stundenbedarfs unter der Annahme eines typischen Verfahrensablaufs, heißt es in der Antwort der Regierung (19/24959) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/24537).
Quelle: Bundestag
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