Der Bundesrat hat am 26. März beschlossen, keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung für den Nachtragshaushalt 2021 (19/27800) zu erheben. Über die entsprechende Stellungnahme der Länderkammer hat die Regierung den Bundestag vergangene Woche formell unterrichtet (19/28139).
Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung der Netto-Neuverschuldung im laufenden Jahr um rund 60 Milliarden Euro auf rund 240 Milliarden Euro vor. Die Bundesregierung begründet die Notwendigkeit des Nachtragshaushalts mit dem „anhaltenden Pandemiegeschehen mit veränderten Virusvarianten“ und der dadurch verzögerten wirtschaftlichen Erholung. Unter anderem soll der Etat des Bundesgesundheitsministeriums von 35,3 auf 44,0 Milliarden Euro erhöht werden.
Quelle: Bundestag
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