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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 07/09/2021 Nr. 47867

Neues Maßnahmenprogramm – Nachhaltige Verwaltung

Das Druckpapier, die Veranstaltung oder auch das Heizen der Gebäude – geradezu alle Bereiche im Verwaltungshandeln unterliegen nun strengeren Nachhaltigkeitsvorgaben. Das sieht das weiterentwickelte Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit für die Bundesverwaltung vor, das das Kabinett jetzt beschlossen hat.

Die Verwaltung muss nachhaltiger werden, so sieht es das vom Kabinett beschlossene Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit für die Bundesverwaltung vor.

Sämtliche Bereiche im Verwaltungshandeln unterliegen jetzt strengeren Nachhaltigkeitsvorgaben – von Druckerpapier bis zum Heizen der Gebäude. Das sieht das weiterentwickelte Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit für die Bundesverwaltung vor, das das Kabinett beschlossen hat.

Das Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung ist Richtschnur nicht nur für die Bundespolitik. Das Prinzip gilt auch für das Verwaltungshandeln. Die Politik des Bundes in Gänze wird dadurch konsistenter. Dafür spricht zudem die notwendige Vorbildfunktion der öffentlichen Hand. Im Übrigen wirken sich ihre Aktivitäten auf die verschiedenen Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung aus – auf die wirtschaftliche, die ökologische und auf die soziale Dimension.

Zehn Bereiche des Verwaltungshandelns

Das nun beschlossene, umfangreiche Programm für eine nachhaltige Bundesverwaltung umfasst zehn Bereiche des Verwaltungshandelns. Eine große Herausforderung wird es sein, die Bundesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu organisieren. Eine Reihe von Maßnahmen sollen dazu beitragen, darunter diejenigen etwa im Gebäudebereich, zur Mobilität und zum Thema Veranstaltungen.

Ein weiterer wichtiger Bereich ist die nachhaltige Beschaffung. Denn der Bund kann mit seinem Nachfragevolumen ein nachhaltiges Angebot fördern. Eine nachhaltige Ausrichtung von Ländern und Kommunen wird dies zudem unterstützen.

Zur Fassung des Maßnahmenprogramms von 2015 sind die Bereiche Fortbildung für nachhaltige Entwicklung und Gesundheit neu hinzugekommen. Diese Maßnahmen stärken zusammen mit Vereinbarkeit von Familie/Pflege und Beruf, Gleichstellung sowie Diversität die soziale Dimension des Maßnahmenprogramms.

Unmittelbare und mittelbare Bundesverwaltung betroffen

Das Maßnahmenprogramm gilt für alle Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung und der mittelbaren Bundesverwaltung, soweit fachaufsichtliche Befugnisse bestehen. Um Nachhaltigkeit im Verwaltungshandeln breitestmöglich zu etablieren, soll Verwaltungshandeln auch darüber hinaus nachhaltig organisiert werden.

Entsprechend darauf hinwirken sollen die Ministerien gegenüber

– nichterfassten Behörden und Einrichtungen

– der mittelbaren Bundesverwaltung (nur Rechtsaufsicht),

– oder solchen, die im Sondervermögen stehen,

sowie gegenüber

– Einrichtungen von juristischen Personen, die sich ausschließlich oder zum Teil im Privateigentum der Ressorts befinden sowie

– Zuwendungsempfängern, die mindestens zu fünfzig Prozent institutionell gefördert werden.

Zum Stand der Umsetzung des Maßnahmenprogramms wird auch künftig jährlich ein Monitoringbericht veröffentlicht.

Mit dem weiterentwickelten Maßnahmenprogramm zur Nachhaltigkeit, das den Titel „Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen“ trägt, erfüllt die Bundesregierung einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag von 2018. Sie bezieht sich zudem auf die im März 2021 vom Kabinett beschlossene, weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

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