Die Dekarbonisierung des Verkehrs wird zukünftig auch bei der öffentlichen Auftragsvergabe forcriert. So trat am 15. Juni 2021 das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG) zur Umsetzung der Clean Vehicles (EU-Richtlinie 2019/1161) in Kraft.
Hierin werden für Bund und Länder erstmals verbindliche Mindestziele bei der öffentlichen Beschaffung von Straßenfahrzeugen vorgegeben. Die Beschaffungsquoten gelten ab dem 2. August 2021 und umfassen neben Pkws auch leichte und schwere Nutzfahrzeuge.
Um Beschaffenden den Umgang mit dem SaubFahrzeugBeschG sowie den darin enthaltenen Vorgaben zu erleichtern, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Antworten zu häufig gestellten Fragen veröffentlicht.
Die FAQs können hier abgerufen werden.
Quelle: Kompetenzstelle für nachhaltige BEschaffung
0 Kommentare