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EU Kommission: Modernisierung und Öffnung der europäischen Postdienste erfolgreich

Die Europäische Kommission hat vergangenen Montag zwei Berichte veröffentlicht, in denen sie die Situation und die Entwicklungen im Europäischen Binnenmarkt für Postdienste und grenzüberschreitende Zustellungen unter dem derzeitigen Rechtsrahmen bewertet, nämlich der EU-Postdiensterichtlinie aus dem Jahr 1997 und der EU-Verordnung über die grenzüberschreitende Paketzustellung aus dem Jahr 2018. Die Berichte zeigen, wie diese beiden Rechtsvorschriften die Modernisierung und Öffnung der europäischen Postdienste erfolgreich begleitet und dafür gesorgt haben, dass alle EU-Bürgerinnen und -Bürger Zugang zu grundlegenden Brief- und Paketdiensten haben, und wie sie zu mehr Transparenz bei den Tarifen für grenzüberschreitende Zustelldienste für Einzelstückpakete geführt haben.

Sie machen aber auch deutlich, wie die Digitalisierung den Binnenmarkt für Post- und Paketdienste verändert hat, indem sie neue Chancen und Herausforderungen für die Postbetreiber geschaffen und die Bedürfnisse und Erwartungen der Verbraucher verändert hat.

Mit der Postdiensterichtlinie wurde ein gemeinsamer Regulierungsrahmen für die europäischen Postdienste geschaffen, der Mindestanforderungen für eine stärker harmonisierte Universaldienstverpflichtung enthält, gleichzeitig aber auch einen gewissen Spielraum auf nationaler Ebene zulässt. Der heutige Bericht zeigt, dass die Richtlinie dazu beigetragen hat, einen erschwinglichen Universaldienst in der EU zu gewährleisten. Der Bericht zeigt jedoch auch, dass viele Mitgliedstaaten die Merkmale und den Umfang ihrer Universaldienstverpflichtung einschränken mussten, was vor allem auf die steigenden Kosten dieser Dienste und die veränderten Bedürfnisse der Nutzer und Betreiber von Postdiensten zurückzuführen ist.

Darüber hinaus zeigt der Bericht über die Anwendung der Verordnung über die grenzüberschreitende Paketzustellung 2018, dass diese zu mehr Transparenz bei den Tarifen geführt hat, insbesondere dank der Berichterstattungspflichten für die Betreiber und des Web-Transparenz-Tools der Kommission für Pakettarife. Was die Regulierungsaufsicht betrifft, so zeigt der Bericht, dass die nationalen Behörden die Tarife noch immer nicht einheitlich analysieren und nur sporadisch gegen unangemessen hohe Tarife vorgehen.

Hinweis: Die beiden Berichte, verfügbar in englischer Sprache, finden Sie hier.

Quelle: EU Kommission

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