Die vergaberechtlichen Regelungen sehen Umstände vor, die zu einer zwingenden Verlängerung der Angebotsfrist führen. Aber ist es auch zulässig, die Angebotsfrist ohne Grund, oder aus Gründen, die alleine bei (einem) Bieter liegen, zu verlängern? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des DVNW hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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