Die gesamtwirtschaftlichen Verteidigungsausgaben der Bundesrepublik Deutschland in jeweiligen Preisen sind in den Jahren von 1991 bis 2021 im Vergleich zu den Gesamtausgaben des Staates unterdurchschnittlich um 35,8 % von 28,5 Milliarden Euro auf 38,7 Milliarden Euro gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die staatlichen Gesamtausgaben nach den Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) im selben Zeitraum stärker, nämlich um 149,5 % von 736,9 Milliarden Euro auf 1 838,2 Milliarden Euro. Die staatlichen Einnahmen erhöhten sich zeitgleich um 148,5 % von 686,3 Milliarden Euro auf 1 705,8 Milliarden Euro. Die Darstellung der VGR nach staatlichen Aufgabenbereichen liegt nicht in preisbereinigter Form vor.
Verteidigungsausgaben mit zweitschwächstem Anstieg aller Aufgabenbereiche seit 1991
Die Ausgaben für Verteidigung wiesen im Zeitraum von 1991 bis 2021 mit der nominalen (nicht preisbereinigten) Zunahme um 35,8 % den zweitschwächsten Anstieg aller staatlichen Aufgabenbereiche aus. Lediglich im Aufgabenbereich „Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen“ war der Anstieg mit +15,3 % noch schwächer. Am stärksten stiegen die Ausgaben des Staates im Gesundheitswesen. Diese haben sich in den drei betrachteten Jahrzehnten mehr als verdreifacht (+244,7 %), mit einem besonders starken Anstieg im Kontext der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021. Nach dem Gesundheitswesen verzeichneten der Aufgabenbereich „Öffentliche Ordnung und Sicherheit“ mit +169,3 % sowie das Bildungswesen mit +169,2 % die stärksten Ausgabenzuwächse unter den staatlichen Aufgabenbereichen.
Anteil der Verteidigungsausgaben an den Gesamtausgaben seit 1991 fast halbiert
Der Anteil der Verteidigungsausgaben an den Gesamtausgaben des Staates hat sich von 3,9 % im Jahr 1991 auf 2,1 % im Jahr 2021 fast halbiert. Damit entsprach der Ausgabenposten im Jahr 2021 in etwa den Ausgaben im Aufgabenbereich „Freizeitgestaltung, Sport, Kultur und Religion“, der 1991 auf einen Anteil von 2,3 % und 2021 einen Anteil von 2,1 % an den staatlichen Gesamtausgaben hatte. Der größte Ausgabenblock sind die staatlichen Ausgaben für „Soziale Sicherung“, deren Anteil im Jahr 2021 bei 41,1 % lag und 1991 bei 38,4 % gelegen hatte.
Im Jahr 2020 lag Deutschland beim Anteil der Verteidigungsausgaben an den Gesamtausgaben des Staates mit 2,2 % unter dem Durchschnitt der Europäischen Union (EU) von 2,5 %. Den höchsten Anteil innerhalb der EU erreichte Lettland mit 5,9 %. Einen überdurchschnittlichen Anteil wies auch Frankreich mit 3,1 % aus, den geringsten Anteil verzeichnete Irland mit 0,9 %. Außerhalb der EU lagen das Vereinigte Königreich mit einem Anteil von 4,1 % im Jahr 2020 und die Vereinigten Staaten mit 8,8 % im Jahr 2019 weit über dem EU-Durchschnitt. Internationale Vergleichszahlen für das Jahr 2021 liegen derzeit noch nicht vor.
Methodische Hinweise:
Die Frage, inwieweit die deutschen gesamtwirtschaftlichen Verteidigungsausgaben in den Jahren 1991 bis 2021 vom sogenannten „Zwei-Prozent-Ziel“ der NATO abwichen, lässt sich anhand der vorliegenden Ergebnisse der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen nicht beantworten. Die Berechnung des Anteils der Verteidigungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP) nach NATO-Definition basiert auf einer vom System der VGR abweichenden Methodik und erfolgt in preisbereinigter Form. Auch daher ist der Anteil der nominalen Verteidigungsausgaben an den gesamten Ausgaben des Staates nach VGR-Definition nicht vergleichbar mit den preisbereinigten Anteilen der Verteidigungsausgaben am BIP nach NATO-Definition.
Weiterhin weichen die Verteidigungsausgaben nach der hier zugrundeliegenden Klassifikation von den Mitteln im Verteidigungshaushalt des Bundes (46,9 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2021) ab, da beispielsweise die Versorgungsausgaben für ehemalige Soldatinnen und Soldaten nicht dem staatlichen Aufgabenbereich „Verteidigung“ zugeordnet, sondern in einem anderen Aufgabenbereich verbucht werden. Zudem unterscheiden sich die Buchungsvorschriften des Bundeshaushalts und der VGR vor allem beim Buchungszeitpunkt großer investiver Rüstungsprojekte. Hinzu kommen weitere methodische Unterschiede.
Die Gesamtausgaben des Staates werden nach den Methoden und Definitionen des Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) berechnet. Sie beinhalten beispielsweise Bruttoinvestitionen, Arbeitnehmerentgelte, Vorleistungen, Zinsausgaben sowie Sozialleistungen oder laufende und investive Zuschüsse für andere Staatsebenen. Sie sind nach der sogenannten „Klassifikation der Aufgabenbereiche des Staates“ (Classification of the Functions of Government – COFOG) gegliedert und periodengerecht ausgewiesen. In Deutschland umfassen die Ausgaben des Staates für „Verteidigung“ lediglich Ausgaben für die militärische Verteidigung. Ausgaben für die zivile Verteidigung (Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen, Versorgung der Bevölkerung und der Streitkräfte, Unterstützung der Streitkräfte und Zivilschutz) sind nicht enthalten. Die Berechnung und Darstellung erfolgen in jeweiligen Preisen.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)
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