Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts hat den Verkündungstermin in dem Vergabeverfahren zur Beschaffung neuer Sturmgewehre (VII-Verg 36/21) aufgehoben und die mündliche Verhandlung wiedereröffnet. Gleichzeitig hat die Vorsitzende einen neuen Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf Mittwoch, den 27. April 2022, 11:00 Uhr, Saal A 01.
Grund für die Wiedereröffnung ist eine wesentliche Veränderung der Tatsachengrundlage nach Schluss der mündlichen Verhandlung.
Die Beigeladene verteidigt ihr Patent im Rahmen der beim Bundespatentgericht anhängigen Patentnichtigkeitsklage nicht mehr vollumfänglich, sondern hat sich auf die Verteidigung eines aus dem Patent abgeleiteten Kombinationsanspruchs beschränkt. Dieser Kombinationsanspruch war nicht Gegenstand der Prüfung der Antragsgegnerin und der Erörterung in der mündlichen Verhandlung. Auch stellt sich damit die Frage der Bestandsprognose des Patents neu.
Das Gericht weißt zudem drauf hin, dass Ton-, Foto- und Filmaufnahmen grundsätzlich nur kurz vor der Verhandlung und nur mit vorheriger Genehmigung möglich sind. Diese ist spätestens einen Tag vor dem Termin bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf einzuholen.
Quelle: OLG Düsseldorf
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