Aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes wird nach den Leitfäden zum Beispiel der Einsatz biozider Wirkstoffe zur Konservierung ausgeschlossen.
Die Leitfäden basieren auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für emissionsarme Putze für den Innenraum (DE-UZ 198, Ausgabe Januar 2019) und für emissionsarme Innenwandfarben (DE-UZ 102, Ausgabe Januar 2019).
Ergänzend zu beiden Leitfäden stehen Anbieterfragebögen zur Verfügung, die in Ausschreibungen genutzt werden können.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Quelle: Umweltbundesamt
0 Kommentare