Die Europäische Kommission hat eine deutsche Beihilfe-Regelung in Höhe von 313 Millionen Euro genehmigt, um den Personen-Fernverkehr auf der Schiene im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie zu unterstützen. Die Regelung gewährt die Beihilfe in Form einer Ermäßigung der Entgelte, die die Personenfernverkehrs-Unternehmen im Schienenverkehr für den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur zu entrichten haben, und zwar in der Zeit vom 1. Juni bis zum 31. Dezember 2022. Die Maßnahme unterstützt die Betreiber dabei, die Folgen der Coronavirus-Pandemie zu bewältigen.
Die Kommission hatte die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 93 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und den Leitlinien der Kommission für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen von 2008 in Verbindung mit der Verordnung (EU) 2020/1429. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme nicht nur eine umweltfreundliche Form der Mobilität wie den Schienenverkehr unterstützt. Sie ist auch verhältnismäßig und notwendig, um das angestrebte Ziel zu erreichen: die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene zu erleichtern, ohne dass dies zu unzulässigen Wettbewerbsverzerrungen führt. Auf dieser Grundlage hat die Kommission die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Website der Kommission unter der Nummer SA.103381 zugänglich gemacht.
Quelle: EU Kommission
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