Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat gemeinsam mit weiteren Berufs- und Fachverbänden (u.a. BDA, BDB, BDIA) einen neuen „Leitfaden zur Vergabeverordnung (VgV) – Vergabe von Architektenleistungen“ veröffentlicht. Motivation für diesen Leitfaden ist die von öffentlichen Auftraggebern sowie Architektinnen und Architekten gemeinschaftlich getragene Verantwortung für ein qualitätsvolles Weiterbauen in Städten, Landkreisen und Gemeinden. Die kommunalen Spitzenverbände waren in die Erarbeitung des Leitfadens eingebunden und haben im Ergebnis die Veröffentlichung unterstützt (wenngleich sie ausdrücklich nicht als Herausgeber fungieren). Die inhaltlichen Hinweise sollen eine Orientierung zur Anwendung der Vergabeverordnung geben, wobei aus kommunaler Sicht grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung über ein konkretes Vergabeverfahren zu treffen ist.
Den Leitfaden der Bundesarchitektenkammer finden Sie hier: https://bak.de/vgv-leitfaden-2022/.
Empfehlung der Redaktion
Die DVNW Akademie bietet am 25. November ein Seminar zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen an an. Sie erfahren, welche Besonderheiten Sie beim Rechtsrahmen (Abschnitt 6 VgV) und der Ausgestaltung des Vertrags beachten müssen. Jetzt anmelden!
Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund
0 Kommentare