Die Bundesregierung hat dem Bundestag ihre Digitalstrategie als Unterrichtung (20/3329) vorgelegt. Diese soll den übergeordneten Rahmen der Digitalpolitik in der aktuellen Legislaturperiode vorgeben. Darin heißt es, Deutschland brauche einen „umfassenden digitalen Aufbruch“, um bis zum Jahr 2025 unter die Top Ten im europäischen Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) zu gelangen. Bislang rangiere Deutschland auf Platz 13 von 27.
Die Strategie führe daher die politischen Schwerpunkte beim Querschnittsthema Digitalisierung zusammen und priorisiere Projekte, von deren Umsetzung „die größte Hebelwirkung zu erwarten“ sei, heißt es darin. Dazu zählten Projekte in den Bereichen moderne, leistungsfähige und nachhaltige Netze und Verfügbarkeit von Daten und Datenwerkzeugen, internationale einheitliche technische Normen und Standards sowie sichere und nutzerfreundliche Identitäten und moderne Register. Eine besondere Priorität haben zudem die strategischen Themen Cybersicherheit, Desinformation und Plattformregulierung. Die einzelnen Vorhaben setze jedes Ressort „in eigener Verantwortung“ um, heißt es in der Unterrichtung weiter.
Das Leitmotiv der Digital- und Innovationspolitik sei die technologische und digitale Souveränität Deutschlands und damit auch auf die strategische Souveränität Europas. Um diese zu erreichen, ziele die Bundesregierung auf eine zielgerichtete Innovationsförderung, den Ausbau von Kompetenzen in Schlüsseltechnologien wie Softwareentwicklung und Mikrochips, Sensoren, aber auch Künstlicher Intelligenz und Quantencomputern ab. Wichtig sei zudem die konsequente Förderung von Open Source-Ansätzen und die Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen.
In der Strategie werden drei Handlungsfelder definiert: „Vernetzte und digital souveräne Gesellschaft“, „Innovative Wirtschaft, Arbeitswelt, Wissenschaft und Forschung“ sowie „Lernender, digitaler Staat“. Als Ergebnisse, die bis 2025 erzielt werden sollen, zählt die Bundesregierung unter anderem die Versorgung „von mindestens der Hälfte der stationären Anschlüsse mit Glasfaser sowie im Mobilfunk bis möglichst 2026 flächendeckende Verfügbarkeit unterbrechungsfreier drahtloser Sprach- und Datendienste“ für alle Endnutzer auf. Eine weitere Zielsetzung sei die umfassende Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, damit sich Behördengeschäfte – auch mit Hilfe staatlicher digitaler IDs – elektronisch erledigen lassen.
Eine weitere Zielsetzung sei, dass die elektronische Patientenakte durch mindestens 80 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten und die Etablierung des E-Rezepts als Standard in der Arzneimittelversorgung als Grundlage für bessere, digital gestützte Gesundheitsversorgung gelten soll. Zudem soll ein moderner Rechtsrahmen für die Entwicklung der Datenökonomie und die verbesserte Nutzung von Daten durch vernetzte Datenräume in Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft geschaffen werden.
Quelle: Bundestag
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