Die EU-Kommission hat das von US-Präsident am Freitag unterzeichnete Dekret für den neuen transatlantischen Datenschutzrahmen begrüßt. Der Erlass „Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen für nachrichtendienstliche Tätigkeiten der Vereinigten Staaten“ setzt zusammen mit den vom US-Generalstaatsanwalt erlassenen Verordnungen die im März erzielte Grundsatzvereinbarung zum Transatlantischen Datenschutzrahmen in US-Recht um. Die Europäische Kommission wird nun einen Entwurf für einen Angemessenheitsbeschluss ausarbeiten, auf dessen Basis personenbezogene Daten auf der Grundlage starker Schutzgarantien ungehindert zwischen der EU und den USA fließen können sollen.
Am 25. März 2022 hatten Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und US-Präsident Joe Biden bekannt gegeben, dass sie sich grundsätzlich auf einen neuen Transatlantischen Datenschutzrahmen geeinigt haben. Der neue Rahmen wir den transatlantischen Datenverkehr fördern und den vom Gerichtshof der Europäischen Union im Schrems-II-Urteil vom Juli 2020 geäußerten Bedenken Rechnung tragen.
Im Anschluss an die Grundsatzeinigung arbeiteten die Teams der EU und der USA intensiv daran, die Einzelheiten der Vereinbarung auszuarbeiten und in einen Rechtsrahmen zu überführen.
Mit dem am 7. Oktober unterzeichneten Erlass werden verbindliche Garantien eingeführt, die alle vom Gerichtshof der EU angesprochenen Punkte berücksichtigen. So wird der Zugang der US-Geheimdienste zu EU-Daten eingeschränkt und ein Datenschutzprüfungsgericht eingerichtet. Auf dieser Grundlage wird die Europäische Kommission nun einen Entwurf für einen Angemessenheitsbeschluss ausarbeiten und das Annahmeverfahren einleiten.
Quelle: EU Kommission
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