Für das Sofortprogramm zur Bergung und Vernichtung von Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee sollen im kommenden Jahr zusätzliche Mittel in Höhe von acht Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Das beschloss der Haushaltsausschuss am Donnerstag auf Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Rahmen der Beratungen zum Etat des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (Einzelplan 16, 20/3100). Für den entsprechenden Titel „Nationaler Meeresschutz“ sind nunmehr 30 Millionen Euro gegenüber 22 Millionen Euro im Regierungsentwurf veranschlagt. Auch Union und Linke hatten zu dem Themenbereich Vorschläge vorgelegt. Den um sechs Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen ergänzten Einzelplan nahm der Ausschuss mit Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen von CDU/CSU, AfD und Die Linke an.
Die Erhöhung von Ansätzen unter anderem für das Munitionsaltlasten-Sofortprogramm soll mit deutlichen Kürzungen in den Titeln „Förderung der Entwicklung digitaler Lösungen für den Umweltschutz“ (-4 Millionen Euro auf 3,5 Millionen Euro) und „Förderung nachhaltiger Infrastrukturen in Rechenzentren“ (-5,8 Millionen Euro auf 4 Millionen Euro) gegenfinanziert werden. Zur Begründung wiesen die Koalitionsfraktionen darauf hin, dass in den Jahren 2020 und 2021 kaum beziehungsweise keine Mittel abgeflossen seien. Das Ziel, „Fragen der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes bei der Digitalisierung mitzudenken und voranzutreiben“, unterstütze die Koalition. Die Kürzung erfolge aufgrund der Einschätzung, dass die Programme noch im Aufbau befindlich seien und es aktuellen Finanzierungsbedarf in anderen Programmen gebe. Im Bereich des Verbraucherschutzes soll der Ansatz für „Überregionale Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz ver- und überschuldeter Verbraucher*innen“ auf zwei Millionen Euro verdoppelt werden.
Der Ausschuss nahm zudem einen Maßgabebeschluss zum Förderprogramm Auen des Förderprogramms „Blaues Band Deutschland“, chance.natur, Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben sowie dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt an. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, den Eigenanteil der Antragssteller – mit Ausnahme kommunaler Antragssteller – regelmäßig auf zehn Prozent abzusenken.
Keine Mehrheiten fanden Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen. Die Union hatte acht Änderungsanträge und einen Maßgabebeschluss vorgelegt. Unter anderem forderte die Fraktion, 80 Millionen Euro im Haushalt zu veranschlagen, um eine schwimmende Plattform zur Bergung und Vernichtung von Munitionsaltlasten im Meer zu beschaffen. Auch der Maßgabebeschluss bezog sich auf die Munitionsaltlasten. Zudem schlug die Fraktion analog ein Bundesprogramm für die Entfernung von Munitionsaltlasten an Land mit einem Volumen von zehn Millionen Euro vor. Gegenfinanziert werden sollten die Änderungen unter anderem durch Anpassung an Bedarf beim Bundesnaturschutzfonds und beim Ansatz „Endlagerung und Standortauswahlverfahren“.
Die AfD hatte ebenfalls acht Änderungsanträge vorgelegt. Unter anderem sprach sich auch die AfD für eine Verdoppelung der Mittel für „Überregionale Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz ver- und überschuldeter Verbraucher*innen“ aus. Komplett streichen wollten die Abgeordneten den Mittelansatz für „Export grüner und nachhaltiger (Umwelt-)Infrastruktur“ in Höhe von 14,4 Millionen Euro. „Es liegt nicht im Interesse des Bundes, in anderen Ländern Umweltwissen und Umweltbewusstsein zu verbreiten“, führte die Fraktion zur Begründung aus.
Die Fraktion Die Linke hatte vier Änderungsanträge vorgelegt. Wie auch die Union forderte die Fraktion, Mittel zur Beseitigung von Munitionsaltlasten an Land zur Verfügung zu stellen und so die Länder zu unterstützen. Für einen neuen Titel „Altlastenfonds zur Beseitigung von Weltkriegsmunition und von weiteren Munitionsaltlasten“ wollte die Fraktion 25 Millionen Euro veranschlagen. Wie auch Koalition und AfD sprach sich die Fraktion für die Erhöhung der Mittel „Überregionale Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz ver- und überschuldeter Verbraucher*innen“ aus, allerdings um fünf Millionen auf sechs Millionen Euro.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz kann den Planungen für den Bundeshaushalt 2023 der Bundesregierung zufolge mit einem leicht erhöhten Budget rechnen. Der Einzelplan 16 für das Haus von Bundesministerin Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen) enthält geplante Ausgaben von 2,44 Milliarden Euro im Vergleich zu 2,17 Milliarden Euro im Jahr 2022. Der Personalhaushalt soll um 115 auf 4.428 Planstellen und Stellen sinken.
Zum Einzelplan im Regierungsentwurf.
Quelle: Bundestag
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