Mit seinem Bericht vom 7. Oktober 2022 informierte der Bundesrechnungshof den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über erhebliche Mängel am Entwurf des Wirtschaftsplans für das Sondervermögen Bundeswehr. Daraufhin überarbeitete das BMVg den Entwurf des Wirtschaftsplans. Gleichwohl bestehen nach Auffassung des Bundesrechnungshofs nach wie vor Mängel und Risiken. Diese machte der Bundesrechnungshof in einem weiteren Bericht deutlich und fasst diese wie folgt zusammen:
100 Mrd. Euro umfasst die Kreditermächtigung für das Sondervermögen Bundeswehr. Das Ziel: Die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit stärken und Fähigkeitslücken der Bundeswehr schließen. Bedeutsame Ausrüstungsvorhaben der Bundeswehr, insbesondere komplexe überjährige Vorhaben, sollen finanziert werden.
In seinem ersten Bericht an den Haushaltsausschuss wies der Bundesrechnungshof auf erhebliche Mängel im Entwurf des Wirtschaftsplans hin. Einige Beispiele:
Das BMVg hat den Entwurf des Wirtschaftsplans überarbeitet und einen Teil der Empfehlungen aufgegriffen. Es sieht nun unter anderem vor, weniger Vorhaben aus dem Sondervermögen zu finanzieren als ursprünglich geplant und den Finanzrahmen einzuhalten. Gleichwohl bestehen nach wie vor Mängel und Risiken, auf die in einem weiteren Bericht hingewiesen werden. So könnten insbesondere steigende Beschaffungs- und Entwicklungsausgaben sowie steigende Zinsen unverändert zu einer unzulässigen Überplanung des Sondervermögens und damit zu zusätzlichen Belastungen für den Bundeshaushalt führen.
Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofes:
„Trotz 100 Mrd. Euro Sondervermögen ist in der Bundeswehr nicht Geld für alles da. Es gilt, klare Prioritäten für effektive Streitkräfte zu setzen.“
Der Bundesrechnungshof hält deshalb eine Berichtspflicht des BMVg an den Haushaltsausschuss für sinnvoll. Diese soll es dem Haushaltsausschuss ermöglichen, die Finanzierung der Vorhaben aus dem Sondervermögen nachzuvollziehen und eine Überplanung des Sondervermögens zu erkennen und zu verhindern.
Den Entwurf des Wirtschaftsplans finden Sie hier.
Quelle: Bundesrechnungshof
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