Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) schrieb Rechtsanwaltsleistungen zum Schutz von Schlüsseltechnologien EU-weit aus (2022/S 177-502216). Eine sechsjährige Rahmenvereinbarung, die zur Anwendung des EU-Vergaberechts einen geschätzten Auftragswert von mindestens 750.000 EUR haben muss. Aus der Bekanntmachung über die Auftragsvergabe geht nun hervor, dass im öffentlichen Wettbewerb lediglich ein Angebot eingegangen ist und bezuschlagt wurde.
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2 Antworten zu „BMVg schreibt Rechtsanwaltsleistungen aus: Kein Wettbewerb vorhanden“
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Roland Stein
Hierzu gab es auch schon während der Ausschreibung Berichte in der Wirtschaftswoche. Der damals erhobene Vorwurf ging (verkürzt dargestellt) dahin, dass der Kreis der Kanzleien durch zu hohe Anforderungen (zu) stark eingeschränkt wurde. Die Bekanntmachung spricht dafür, dass die damalige These richtig war. Schade, dass das Ministerium nicht die Chance genutzt hat, um den Wettbewerb zu erhöhen.
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