Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Das LkSG gilt zunächst ab dem 1. Januar 2023 nur für in Deutschland ansässige Unternehmen, die regelmäßig 3.000 oder mehr Mitarbeiter haben. Ab dem 1. Januar 2024 wird das Gesetz dann auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern gelten. Das Gesetz regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten.
Was die Inhalte des Lieferkettengesetzes sind, hat unser Autor
mit seinem Beitrag: „Das Lieferkettengesetz im öffentlichen Einkauf – Was jetzt zu beachten ist! aufieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Bietern droht Ausschluss im Vergabeverfahren!“ auf
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