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Beschaffung des neuen Sturmgewehrs für die Bundeswehr läuft an

Die Bundeswehr erhält das neue „System Sturmgewehr“ für die Truppe. Auf Einladung der Vizepräsidentin des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr kamen am 23.01.2023 sowohl Vertreter der Geschäftsführung des Hersteller Heckler und Koch als auch die Projektleitenden des BAAINBw zum Abschluss von letzten vertraglichen Details zusammen. Der Grundstein für das Projekt wurde mit der Billigung des geschlossenen Vertrages durch den Haushalts- und Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages im Dezember 2022 zur Beschaffung der zukünftigen Standard-Bewaffnung der Soldatinnen und Soldaten gelegt.

Ab 2026 erhält die Bundeswehr das Gewehr mit der Bezeichnung G95A1 als neue Standardwaffe und das G95KA1 in einer kurzen Ausführung für spezialisierte Kräfte. Im Rahmen dieses Vorhabens können nunmehr in den kommenden Jahren neue Sturmgewehre für die gesamte Bundeswehr beschafft werden. Das neue Gewehr basiert auf dem HK416 A8 des Herstellers Heckler und Koch.

Die Auswahlentscheidung für diese Waffe fiel bereits im Frühjahr 2021. Aufgrund eines längeren Nachprüfungsverfahrens kam es zu Verzögerungen. Der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes für solche Fälle folgend wurden mit der Vertragszeichnung die durch die Verfahrensdauer erforderlichen vertraglichen Anpassungen vorgenommen.

In einem ersten Schritt werden 390 Nachweismuster an die Bundeswehr ausgeliefert. Hiervon werden der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition 40 Sturmgewehre zur Qualifizierung übergeben. Die restlichen 350 Waffen erhält die Truppe zur Einsatzprüfung, welche unter anderem in verschiedenen Klimazonen stattfinden wird. Die umfangreiche Erprobung dient dem Vergleich mit der durch den Hersteller im Vergabeverfahren eingereichten Waffen.

Quelle: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

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