Mit der Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen (20/6118) sollen die nationalen Vergaberechtsregelungen angepasst werden, Vergabeverordnung (VgV), die Sektorenverordnung (SektVO), die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und die Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV). Die Verordnung richtet sich nach der die Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission vom 23. September 2019 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen für öffentliche Aufträge, so die Bundesregierung.
Mit der Umsetzung soll die Datenerhebung und das Monitoring bei der Bekanntmachung für öffentliche Aufträge vereinfacht werden. Dafür sollen elektronische Standardformulare (eForms) neu angelegt werden, anstelle von abgeschlossenen Formularen sollen nun unterschiedlich zu kombinierende Datenfelder verwendet werden, heißt es in der Verordnung. Zudem soll ein integriertes Datenregister im Bekanntmachungsservice es interessierten Unternehmen erlauben, einfach und individuell nach europaweiten öffentlichen Ausschreibungen zu suchen.
Außerdem sollen mit der Verordnung weitere europarechtlich erforderliche Anpassungen des nationalen Vergaberechts vorgenommen und zwei Vorwürfe aus einem Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission Verordnung ausgeräumt werden.
In seiner Stellungnahme zur Verordnung kommt der Nationale Normenkontrollrat zu dem Schluss, dass die Darstellung der Regelungsfolgen nachvollziehbar und methodengerecht sei und erhebt keine Einwände.
Quelle: Bundestag
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