„Der Bund hat es bisher versäumt, seine Büroflächen an flexible Arbeitsformen und den dadurch gesunkenen Bedarf anzupassen. Er leistet deshalb unnötige Ausgaben in Millionenhöhe,“ so leitet der Bundesrechnungshof (BRH) seine Ergänzungen Nr. 22 zu den Bemerkungen 2022 ein. Er führt weiter aus:
„Der Bund plant und nutzt seine Bürogebäude weiter nach jahrzehntealten Richtlinien. Sie werden den flexiblen Arbeitsformen nicht mehr gerecht und müssen aktualisiert werden. Der Bund sollte überzählige Büroflächen abgeben und Neubauten auf ein Mindestmaß beschränken. Der Bundesrechnungshof schätzt, dass zivile Bundesbehörden an Kaltmiete jährlich mindestens 300 Mio. Euro einsparen können, wenn sie 20 % der Büroflächen aufgeben. Außerdem würde der Bund den durch das Betreiben und Bauen seiner Gebäude verursachten Ausstoß klimaschädlicher Gase reduzieren. Dies wäre ein Beitrag für eine klimaneutrale Bundesverwaltung bis zum Jahr 2030.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bestätigt diesen Ansatz. Es zögert jedoch bei der Umsetzung.
Der Bundesrechnungshof empfiehlt, unverzüglich zeitgemäße Vorgaben für eine bedarfsgerechte Büroflächenplanung einzuführen. Außerdem sollte der Bund ein Programm aufsetzen, dass seine Behörden zu Flächenreduzierungen verpflichtet. Moderne Konzepte wie die Nutzung eines Büroarbeitsplatzes durch mehrere Beschäftigte beim Desksharing-Modell lassen sich zügig und ohne größere Investitionen in den Bestandsgebäuden umsetzen.“
Weitere Informationen zu dem Bericht finden Sie hier.
Quelle: Bundesrechnungshof
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