Die EU hat zur Regulierung des Marktzugangs am 23.06.2022 das Instrument betreffend das internationale Beschaffungswesen — IPI erlassen (Amtsblatt der Europäischen Union, L 173/1). Um die Anwendung der IPI-Verordnung durch öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber sowie durch Wirtschaftsbeteiligte zu erleichtern hat die EU-Kommission bereits zu Beginn diesen Jahres in einer Mitteilung die Leitlinien zur Erleichterung der Anwendung der IPI-Verordnung durch öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber sowie durch Wirtschaftsteilnehmer (2023/C 64/04) veröffentlicht.
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