Die AfD-Fraktion will Beschaffungen für die Bundeswehr beschleunigen. Deshalb hat sie einen Gesetzentwurf (20/7566) zur Novellierung des am 7. Juli 2022 vom Bundestag beschlossenen Gesetzes zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr vorgelegt.
Der Entwurf sieht vor, dass die im Gesetz vorgenommenen Einschränkungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und der Vergabeverordnung „Verteidigung und Sicherheit“ vom 12. Juli 2012 punktuell verstärkt, zeitlich unbefristet und nicht nur bei Europäischen Rüstungskooperationen, sondern auch bei nationalen Beschaffungsvorhaben gelten soll. Zudem soll der deutschen wehrtechnischen Industrie unter Berufung auf europäisches Recht eine eindeutige Vorrangrolle bei der Vergabe von Rüstungsaufträgen zugesprochen werden. Bei der Abwägung von Rechtsgütern soll die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr „als höchstwertiges Schutzorgan zur Bewahrung der nationalen Souveränität Deutschlands und das Leben und die Unversehrtheit ihrer Soldaten im Einsatz“ vorbehaltlos an erster Stelle stehen.
Nach Ansicht der AfD-Fraktion sind seit Inkrafttreten des bisherigen Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes kaum militärische Großaufträge rechtsverbindlich vergeben worden. Die von der Bundesregierung angekündigte „Trendwende Material“ habe bisher nicht stattgefunden. Offensichtlich werde das bisherige Gesetz seiner Aufgabenstellung nicht gerecht.
Quelle: Bundestag
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