Mit Schreiben vom 20. Juni 2023 (Gz. BII6 – 70437/9#4) bestätigt das BMWSB das Auslaufen der Sonderregelungen im Kontext von Lieferengpässen und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Kriegs und die Rückkehr zum Regelverfahren zum 30. Juni 2023. Die an der Laufzeit der Bundeserlasse orientierte und damit befristete Übertragung der Sonderregelungen auf die Landesebene NRW endet entsprechend. Erhalten bleibt das modifizierte Formblatt 225a „Stoffpreisgleitklausel ohne Basiswert 1“, welches mit Aufnahme in eine aktualisierte Lesefassung kurzfristig Bestandteil des Vergabe- und Vertragshandbuches für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) werden soll.
Die Vergabehandbücher des Bundes für Vergaben nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen sind gemäß den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV zur LHO) Nr. 6 zu § 55 LHO für die Vergabe von Bauleistungen im Rahmen von Baumaßnahmen des Bundes von öffentlichen Auftraggebern des Landes NRW anzuwenden. Für die übrigen Baumaßnahmen im Land NRW bieten sie für diese verwaltungsinterne Arbeitsgrundlagen.
Weitere Informationen siehe hier.
Quelle: NRW – Finanzministerium
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