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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 23/01/2024 Nr. 55616

EU-Parlament und Rat einigen sich auf neue CO2-Standards für LKW und Busse

Das Europäische Parlament und die EU-Staaten haben sich auf verschärfte CO2-Vorgaben für neue schwere Nutzfahrzeuge geeinigt, die ab 2030 auf den EU-Markt kommen. Ziele für die Verringerung der CO2-Emissionen bis 2030, 2035 und 2040 sollen sicherstellen, dass dieses Segment des Verkehrssektors zum Übergang zu emissionsfreier Mobilität und zu den Klimazielen der EU beiträgt.

Der EU-Kommissar für Klimapolitik, Wopke Hoekstra, begrüßte die Einigung: „Die Emissionen aus dem Straßenverkehr steigen, und wir müssen diesen Trend umkehren. Diese Einigung wird LKW und Busse weniger umweltschädlich machen, die Emissionen senken und die Luftqualität in der gesamten EU verbessern. Wenn wir mehr emissionsfreie Fahrzeuge auf unsere Straßen stellen, kommt es uns allen zugute.

Die EU-Gesetzgeber einigten sich auf Ziele zur Senkung von CO2-Emissionen für schwere Nutzfahrzeuge von 45 Prozent für 2030-2034, 65 Prozent für 2035-2039 und 90 Prozent ab 2040 gegenüber 2019. Der Anwendungsbereich der Verordnung wird erweitert, und diese Normen gelten nun für fast alle Lastkraftwagen (einschließlich Arbeitsfahrzeuge wie Müllwagen oder Betonmischer ab 2035), Stadtbusse, Fernbusse und Anhänger. Spezifische Emissionsreduktionsziele werden ab 2030 auch für Anhänger (7,5 Prozent) und Sattelanhänger (10 Prozent) festgelegt.

Um den Übergang zu einem emissionsfreien öffentlichen Verkehr in ganz Europa zu beschleunigen, müssen neue Stadtbusse die Emissionen ab 2030 um 90 Prozent senken. Alle neuen Stadtbusse müssen bis 2035 emissionsfrei sein.

Überprüfung 2027

Gemäß der vorläufigen Einigung wird die Kommission die Wirksamkeit und die Auswirkungen der Verordnung bis 2027 überprüfen. Sie wird dabei auch folgendes prüfen:

  • eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf kleine Lastkraftwagen,
  • eine Methode zur Registrierung schwerer Nutzfahrzeuge, die ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen betrieben werden, im Einklang mit dem EU-Recht und den Zielen der Klimaneutralität,
  • die Rolle eines CO2-Korrekturfaktors beim Übergang zu emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen und
  • eine Methode zur Bestimmung der CO2-Emissionen neuer schwerer Nutzfahrzeuge über den gesamten Lebenszyklus.

Die Einigung sendet ein weiteres klares Signal an Hersteller, Verkehrsunternehmen und Nutzer, um Investitionen in innovative emissionsfreie Technologien zu lenken und den Aufbau der Lade- und Betankungsinfrastruktur zu fördern.

Nächste Schritte

Das Europäische Parlament und der Rat müssen die vorläufige Einigung noch formell beschließen. Danach werden die neuen Rechtsvorschriften im Amtsblatt der Union veröffentlicht und treten in Kraft.

Schwere Nutzfahrzeuge sind für mehr als 25 Prozent der Treibhausgasemissionen des Straßenverkehrs in der EU verantwortlich und machen mehr als 6 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen der EU aus.

Quelle: EU Kommission

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