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Bundeshaushalt 2024: Deutlich mehr Geld für die Bahn vorgesehen

Der Bundestag stimmt am Dienstag, 30. Januar 2024, nach 90-minütiger Aussprache in zweiter Beratung über den Etat des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr ab. Der Einzelplan 12 des Haushaltsgesetzes 2024 (20/7800, 20/7802) sieht in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/8612) Ausgaben von 44,15 Milliarden Euro gegenüber 35,58 Milliarden 2023 und 38,7 Milliarden Euro im Regierungsentwurf vor.

Als Einnahmen sind 15,87 Milliarden Euro anvisiert im Vergleich zu 8,65 Milliarden Euro 2023 und 15,8 Milliarden Euro im Regierungsentwurf. Davon sollen 15,14 Milliarden Euro auf die Lkw-Maut entfallen (2023: 8,02 Milliarden Euro). Die Ausgaben im Zusammenhang mit der Erhebung der Lkw-Maut werden auf 1,3 Milliarden Euro beziffert (2023: 1,19 Milliarden Euro). Die Verpflichtungsermächtigungen für kommende Haushaltsjahre belaufen sich auf 46,87 Milliarden Euro, 14,1 Milliarden Euro mehr als im Regierungsentwurf vorgesehen.

Ertüchtigung des Schienennetzes

Zusätzliche 4,37 Milliarden Euro soll die Deutsche Bahn AG (DB AG) zur Erhöhung des Eigenkapitals mit dem Zweck der Ertüchtigung des Schienennetzes erhalten. Vier Milliarden Euro davon sind jedoch der Haushaltsvorlage zufolge gesperrt „bis zur Vorlage einer Vereinbarung zwischen Bund und Deutsche Bahn AG über die Verwendung der Mittel“.

Darüber hinaus soll die Aufhebung der Sperre in Abhängigkeit von Einnahmen aus Veräußerungen von Beteiligungen des Bundes erfolgen, „aber spätestens zum 15. Juli 2024, unter der Voraussetzung, dass mindestens zwei Milliarden an Beteiligungserlösen erzielt wurden“. Außerdem erhält die Bahn im Jahr 2024 die letzte Tranche in Höhe von 1,12 Milliarden Euro im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030.

Trassenpreise im Schienenverkehr

Für die Reduzierung der Anlagenpreise im Schienengüterverkehr sinkt der Ansatz um 65 Millionen Euro auf 20 Millionen Euro. Die ursprünglich durch den Haushaltsausschuss geplante Reduzierung der Trassenpreise im Schienengüterverkehr um 170,67 Millionen Euro auf 179,38 Millionen Euro wurde in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses abgefedert.

Nun soll es 50 Millionen Euro mehr geben, also 229,33 Millionen Euro. Diese 50 Millionen Euro fehlen dafür im Titel „Ausrüstung der deutschen Infrastruktur und von rollendem Material mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS (European Rail Traffic Management System). Fast vollständig gestrichen wird die von der Bundesregierung geplante Reduzierung der Trassenpreise im Personenfernverkehr, für die zehn Millionen Euro vorgesehen waren. Das Bundesprogramm “Zukunft Schienengüterverkehr„ wird um 16,31 Millionen Euro auf 25,69 Millionen Euro gekürzt.

Weniger Finanzhilfen für den Radverkehr

Zudem sinken die Finanzhilfen an die Länder für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm “Stadt und Land„ um 44,6 Millionen Euro auf 148,08 Millionen Euro. Bei den Baukostenzuschüssen für Investitionen in die Schienenwege der nicht bundeseigenen Eisenbahnen beträgt das Minus 46,51 Millionen Euro. Es verbleiben 26,99 Millionen Euro.

Im Einzelplan 12 werden zudem mehrere größere Posten umverteilt. Die Abzüge bei ERTMS (minus 200 Millionen Euro), den Förderprogrammen für Bahnhöfe (minus 167,56 Millionen Euro) und bei den Baukostenzuschüssen für Investitionen des Bedarfsplans Schiene (minus 610 Millionen Euro) summieren sich auf 977,56 Millionen Euro. Genau dieser Betrag wird dem Titel “Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes„ zugeschlagen, der damit auf 7,47 Milliarden Euro ansteigt.

Breitbandausbau und Digitalpolitik

Ein dickes Plus steht als Ergebnis der Haushaltsberatungen im Titel “Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus„. 1,28 Milliarden Euro mehr als von der Regierung geplant (490,7 Millionen Euro) sollen zur Verfügung stehen. Gekürzt wurde bei den Ausgaben für Luft- und Raumfahrt, und zwar von 626,76 Millionen Euro 2023 auf 516,46 Millionen Euro. Den Ansatz für nationale und internationale Digitalpolitik hob der Haushaltsausschuss von 5,94 auf 7,44 Millionen Euro an. Für die Erforschung digitaler Innovationen stehen nun 2,75 Millionen Euro statt 1,75 Millionen Euro zur Verfügung.

Eine weitere Million Euro stellte der Haushaltsausschuss neu ein für Zuschüsse an Unternehmen und Start-ups für die Entwicklung und den Bau von Microlaunchern für Satelliten. Dafür gibt es für innovative Verkehrstechnologien nur noch 9,5 Millionen Euro statt 11 Millionen Euro.

Leichter Ausgabenanstieg bei Bundesfernstraßen

Auf die Bundesfernstraßen entfallen Ausgaben von 12,8 Milliarden Euro (2023: 12,68 Milliarden Euro), davon 11,48 Milliarden Euro für Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb (2023: 11,47 Milliarden Euro). Die Ausgaben der Autobahn GmbH des Bundes für Investitionen belaufen sich auf 6,03 Milliarden Euro (2023: 5,54 Milliarden Euro), die Ausgaben für Betrieb, Planungsleistungen und Verwaltung auf 2,29 Milliarden Euro, nachdem der Haushaltsausschuss den Regierungsansatz von 2,3 Milliarden Euro (wie 2023) auf 2,29 Milliarden Euro gekürzt hatte.

Für Bedarfsplanmaßnahmen an Bundesstraßen sind 523,84 Millionen Euro eingestellt (2023: 974,42 Millionen Euro), für den Erhalt der Bundesstraßen 1,31 Milliarden Euro (2023: 1,3 Milliarden Euro). Für Radwege an Bundesstraßen sollen wie bisher 120 Millionen Euro bereitgestellt werden.

Quelle: Bundestag

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