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Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten: EU Kommission leitet Prüfungen ein

Die Kommission leitet ihre erste eingehende Prüfung der potenziell marktverzerrenden Auswirkungen drittstaatlicher Subventionen ein und macht somit von ihren Befugnissen im Rahmen der Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten Gebrauch. Diese Prüfung betrifft ein öffentliches Vergabeverfahren. Die Kommission demonstriert dadurch ihre Entschlossenheit, die Integrität des Binnenmarkts zu wahren, indem sie sicherstellt, dass Empfänger drittstaatlicher Subventionen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in der EU nicht in den Genuss eines unlauteren Vorteils kommen können, der dem fairen Wettbewerb abträglich wäre.

Der eingeleiteten Prüfung ging eine Meldung voraus, die CRRC Qingdao Sifang Locomotive Co., Ltd., eine Tochtergesellschaft des chinesischen staatlichen Zugherstellers CRRC Corporation, bei der Kommission eingereicht hat. Der Anmelder bezog sich damit auf eine Ausschreibung des bulgarischen Ministeriums für Verkehr und Kommunikation über die Lieferung mehrerer elektrischer Wendezüge, verbunden mit der Wartung der Züge und der Schulung von Personal.

Gemäß der Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten sind Unternehmen verpflichtet, ihre Angebote im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen in der EU zu melden, wenn der geschätzte Auftragswert 250 Mio. EUR übersteigt und wenn dem Unternehmen in den drei Jahren vor der Meldung mindestens 4 Mio. EUR an finanziellen Zuwendungen von mindestens einem Drittland gewährt wurden.

Nach der Vorprüfung der von CRRC Qingdao Sifang Locomotive übermittelten Meldung hielt es die Kommission für gerechtfertigt, eine eingehende Prüfung einzuleiten, da hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diesem Unternehmen eine den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subvention gewährt wurde. Zu diesem Zweck musste die Kommission prüfen, ob es sich bei der drittstaatlichen finanziellen Zuwendung um eine Subvention handelte, die dem Unternehmen direkt oder indirekt einen selektiven Vorteil verschafft, und ob das Unternehmen dadurch in die Lage versetzt wird, ein ungerechtfertigt günstiges Angebot zu unterbreiten.

Während der eingehenden Prüfung wird die Kommission die mutmaßlichen drittstaatlichen Subventionen weiter prüfen und alle Informationen einholen, die erforderlich sind, um festzustellen, ob diese CRRC Qingdao Sifang Locomotive möglicherweise in die Lage versetzt haben, im Rahmen einer Ausschreibung ein ungerechtfertigt günstiges Angebot abzugeben. Ein solches Angebot könnte dazu führen, dass andere am öffentlichen Vergabeverfahren teilnehmende Unternehmen Absatzmöglichkeiten einbüßen.

Im Einklang mit den Bestimmungen der Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten kann die Kommission am Ende ihrer eingehenden Prüfung i) von dem Unternehmen vorgeschlagene Verpflichtungszusagen annehmen, wenn diese die Verzerrung vollständig und wirksam beseitigen, ii) die Auftragsvergabe untersagen oder iii) einen Beschluss, keine Einwände zu erheben, erlassen.

CRRC Qingdao Sifang Locomotive übermittelte am 22. Januar 2024 eine vollständige Meldung. Ab diesem Zeitpunkt verfügt die Kommission über 110 Arbeitstage, d. h. bis zum 2. Juli 2024, um einen endgültigen Beschluss zu fassen. Das eingeleitete Prüfverfahren wird ergebnisoffen geführt.

Unternehmen und Produkte

CRRC Corporation Limited (bekannt als CRRC) ist ein staatlicher chinesischer Hersteller von Schienenfahrzeugen. Gemessen an den Einnahmen ist CRRC der weltweit größte Hersteller von rollendem Material. Hersteller von Schienenfahrzeugen stellen die von Eisenbahnbetreibern verwendeten Lokomotiven und Waggons sowie U-Bahnen, Straßenbahnen und andere gleisgebundene Fahrzeuge her.

Die öffentliche Ausschreibung des bulgarischen Ministeriums für Verkehr und Kommunikation betrifft 20 elektrische Wendezüge sowie deren Wartung über 15 Jahre. Der geschätzte Auftragswert beläuft sich auf rund 1,2 Mrd. BGN (610 Mio. EUR).

Verfahrenshintergrund

Die Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten gilt seit dem 12. Juli 2023. Dieses neue Regelwerk ermöglicht es der Kommission, durch drittstaatliche Subventionen verursachte Verzerrungen zu beheben, sodass die EU gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle im Binnenmarkt tätigen Unternehmen gewährleisten und zugleich offen für Handel und Investitionen bleiben kann.

In den letzten Jahren scheinen drittstaatliche Subventionen den EU-Binnenmarkt verzerrt zu haben, unter anderem dadurch, dass es Empfänger derartiger Subventionen leichter haben, andere Unternehmen zu übernehmen, bzw. im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen in der EU eher den Zuschlag erhalten, was den fairen Wettbewerb in der EU beeinträchtigt. Zweck der Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten ist es, solche Verzerrungen zu beheben und eine Regelungslücke zu schließen. Sie gibt der EU neue Instrumente an die Hand, um wirksam gegen drittstaatliche Subventionen vorzugehen, die zu Verzerrungen führen und die gleichen Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt, dessen Grundlage eine wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft ist, untergraben.

Mit der Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten werden drei Verfahren eingeführt:

  • Zwei anmeldungsbasierte Verfahren, um i) Zusammenschlüsse sowie ii) Angebote im Rahmen von öffentlichen Vergabeverfahren zu prüfen, bei denen finanzielle Zuwendungen von Nicht-EU-Regierungen im Spiel sind. Die Meldepflichten gelten für Wirtschaftsakteure seit dem 12. Oktober 2023.
  • Ein Verfahren von Amts wegen zur Untersuchung aller anderen Marktsituationen, bei dem die Kommission auf eigene Initiative eine Überprüfung einleiten kann.

Die Kommission wird eine nichtvertrauliche Fassung des heutigen Beschlusses sowie den kommenden endgültigen Beschluss nach seiner Annahme im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichen.

Quelle: EU Kommission

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