Vergabeblog

"Fundiert, praxisnah, kontrovers"
Politik und Markt

EU-Budget 2025: Mehr Mittel für grünen/digitalen Wandel und Stärkung der EU nach außen

Für 2025 hat die Kommission einen EU-Jahreshaushalt in Höhe von 199,7 Milliarden Euro vorgeschlagen. Der Haushalt wird durch Auszahlungen in Höhe von schätzungsweise 72 Milliarden Euro im Rahmen von NextGenerationEU ergänzt. Mit der Aufstockung soll Europa widerstandsfähiger und zukunftsfähiger gemacht werden – in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und unter Berücksichtigung von deren Bedürfnissen sowie jener unserer Partner in der ganzen Welt. Das kommt den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen in der EU zugute, der grüne und digitale Wandel wird gefördert und Arbeitsplätze geschaffen.

Haushaltskommissar Johannes Hahn sagte: „Der EU-Haushalt bietet Europa weiterhin die Mittel, um aktuelle und künftige Herausforderungen zu bewältigen, insbesondere durch die Unterstützung des ökologischen und des digitalen Wandels und die Stärkung der Gesamtresilienz der Union. Wir konnten auch unsere Position nach außen stärken: die Halbzeitüberprüfung des MFR war von entscheidender Bedeutung, um unsere Union in die Lage zu versetzen, auf die Folgen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine auf einer stabilen Grundlage zu reagieren, unsere Fähigkeit zur Reaktion auf Naturkatastrophen zu stärken und Antworten auf den weltweiten Wettbewerb um kritische Schlüsseltechnologien zu geben.“

Der Entwurf des Haushaltsplans 2025 ist so gestaltet, dass die Mittel dorthin fließen, wo sie am meisten bewirken. Die umfangreiche Finanzausstattung berücksichtigt die im Februar 2024 im Rahmen der Halbzeitrevision des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) vereinbarten Änderungen.

Damit Europa auch künftig eine sich wandelnde Welt mitgestalten kann

Syrische Flüchtlinge in der Türkei und in der gesamten Region, die südliche Nachbarschaft und die Länder des Westbalkans erhalten im Einklang mit der Halbzeitrevision des MFR auch weiterhin Unterstützung aus dem Haushaltsplanentwurf 2025; außerdem wird aus den Haushaltsmitteln die externe Dimension der Migration angegangen. Ein besonderes Anliegen ist es zudem, der Ukraine fest einplanbare Unterstützung zu bieten.

Die Kommission schlägt folgende Mittelzuweisungen (Mittel für Verpflichtungen) für die verschiedenen Prioritäten der EU vor:

  • 53,8 Milliarden Euro für die Gemeinsame Agrarpolitik und 0,9 Milliarden Euro für den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds‚ zugunsten der europäischen Landwirte und Fischer, aber auch um den Agrar- und Nahrungsmittelsektor sowie den Fischereisektor widerstandsfähiger zu machen und den notwendigen Spielraum für das Krisenmanagement zu schaffen.
  • 49,2 Milliarden Euro für regionale Entwicklung und Kohäsion zur Unterstützung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts sowie für eine Infrastruktur, die dem grünen Wandel und den prioritären Projekten der Union förderlich ist.
  • 16,3 Milliarden Euro zur Förderung unserer Partner und Interessen weltweit, davon 10,9 Milliarden Euro im Rahmen des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt (NDICI/Europa in der Welt), 2,2 Milliarden Euro für das Instrument für Heranführungshilfe (IPA III) und 0,5 Milliarden Euro für die Wachstumsfazilität für den Westbalkan sowie 1,9 Milliarden Euro für humanitäre Hilfe.
  • Im Rahmen der Ukraine-Fazilität werden weitere 4,3 Milliarden Euro in Form von Finanzhilfen zur Verfügung stehen, die durch Darlehen in Höhe von 10,9 Milliarden Euro ergänzt werden.
  • 13,5 Milliarden Euro für Forschung und Innovation, davon 12,7 Milliarden Euro für „Horizont Europa“, das Leitprogramm der Union für Forschung. Der Haushaltsplanentwurf sieht auch die Finanzierung des europäischen Chip-Gesetzes im Rahmen von „Horizont Europa“ und durch Umschichtungen aus anderen Programmen vor.
  • 4,6 Milliarden Euro für europäische strategische Investitionen, davon 2,8 Milliarden Euro für die Fazilität „Connecting Europe“ zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Infrastruktur, 1,1 Milliarden Euro für das Programm „Digitales Europa“ zur Gestaltung der digitalen Zukunft der Union und 378 Millionen Euro für „InvestEU“ für Schlüsselprioritäten (Forschung und Innovation, grüner und digitaler Wandel, Gesundheitswesen und strategische Technologien).
  • 2,1 Milliarden Euro als Ausgaben für den Weltraum, hauptsächlich für das Weltraumprogramm der Union, das die Maßnahmen der Union in diesem strategischen Bereich zusammenführt.
  • 11,8 Milliarden Euro für Resilienz und Werte, davon 5,2 Milliarden Euro zur Deckung der steigenden Kosten der Mittelaufnahmen im Rahmen von NGEU, 4,0 Milliarden Euro für Erasmus+ zur Schaffung von Bildungs- und Mobilitätsmöglichkeiten für Menschen, 352 Millionen Euro für die Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden in ganz Europa und 235 Millionen Euro für die Förderung von Justiz, Rechten und Werten.
  • 2,4 Milliarden Euro für Umwelt- und Klimapolitik, davon 771 Millionen Euro für das LIFE-Programm zur Unterstützung des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel und 1,5 Milliarden Euro für den Fonds für einen gerechten Übergang, damit der grüne Wandel auch allen Vorteile bringt.
  • 2,7 Milliarden Euro für den Schutz unserer Grenzen, davon 1,4 Milliarden Euro für den Fonds für integrierte Grenzverwaltung (IBMF) und 997 Millionen Euro (Gesamtbeitrag der EU) für die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex).
  • 2,1 Milliarden Euro für migrationsbezogene Ausgaben innerhalb der EU, davon 1,9 Milliarden Euro zur Unterstützung von Migrantinnen und Migranten sowie Asylsuchenden im Einklang mit unseren Werten und Prioritäten.
  • 1,8 Milliarden Euro für die Bewältigung der Herausforderungen im Bereich Verteidigung, davon 1,4 Milliarden Euro zur Unterstützung der Fähigkeitenentwicklung und der Forschung im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds (EDF) sowie 244,5 Millionen Euro zur Förderung der militärischen Mobilität.
  • 977 Millionen Euro für die Gewährleistung des Funktionierens des Binnenmarkts, davon 613 Millionen Euro für das Binnenmarktprogramm, und 205 Millionen Euro für Arbeiten in den Bereichen Betrugsbekämpfung, Steuern und Zoll.
  • 583 Millionen Eruo für EU4Health, damit den Bedürfnissen der Menschen im Bereich Gesundheit umfassend Rechnung getragen werden kann, sowie 203 Millionen Euro für das Katastrophenschutzverfahren der Union (rescEU), um im Krisenfall rasch operative Unterstützung zu gewährleisten.
  • 784 Millionen Euro für Sicherheit, davon 334 Millionen Euro für den Fonds für die innere Sicherheit (ISF) zur Bekämpfung von Terrorismus, Radikalisierung, organisierter Kriminalität und Cyberkriminalität.
  • 196 Millionen Euro für sichere Satellitenverbindungen im Rahmen des neuen Programms der Union für sichere Konnektivität.

Der Haushaltsplanentwurf für 2025 zielt als Teil des Ende 2020 angenommenen und im Februar 2024 abgeänderten langfristigen Haushaltsplans der Union (einschließlich anschließender technischer Änderungen) darauf ab, dessen Prioritäten in konkrete jährliche Ergebnisse umzusetzen.

Hintergrund

Der EU-Haushaltsplanentwurf 2025 umfasst die Ausgaben, die im Rahmen der langfristigen Haushaltsobergrenzen aus Eigenmitteln bestritten werden. Diese werden durch Ausgaben im Rahmen von NextGenerationEU ergänzt, die mit Anleihen auf den Kapitalmärkten finanziert werden. Für den „Grundhaushalt“ werden im Haushaltsplanentwurf für jedes Programm zwei Beträge vorgeschlagen: Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen. „Mittel für Verpflichtungen“ sind die Beträge, die in einem bestimmten Jahr vertraglich vereinbart werden können, „Mittel für Zahlungen“ entsprechen den Beträgen, die tatsächlich ausgezahlt werden sollen. Alle Beträge sind in jeweiligen Preisen angegeben.

Quelle: EU Kommission

Teilen
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (Noch keine Bewertungen)
Loading...
dvnwlogo Artikel im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren .
Druckansicht Druckansicht

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert