Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von „Dual-Use-Gütern“, also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden. Damit will die Bundesregierung die unkontrollierte Verbreitung neuer Technologien, die militärisch relevant sind, vorbeugen.
Im Zentrum der Verordnung der Bundesregierung (20/12685) stehen Änderungen von Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste, in dem national erfasste Dual-Use-Güter enthalten sind. Fortan sind sogenannte Emerging Technologies – etwa parametrische Signalverstärker, kryogene Kühlsysteme und Quantencomputer – der Ausfuhrkontrolle unterworfen. Daneben wurden Verstöße gegen weitere Vorschriften der Russland-Sanktionen als Ordnungswidrigkeiten erfasst sowie für Somalia und die Zentralafrikanische Republik Ausnahmen vom Ausfuhrverbot für Rüstungsgüter ergänzt.
Quelle: Bundestag
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