Über Verträge mit externen Beratern, die der Bahnkonzern seit dem 1. Januar 2022 abgeschlossen hat, informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12763). Danach gab es im Geschäftsjahr 2022 im Systemverbund Bahn 42 Rahmenverträge mit Abruf und 86 Einzelbestellungen für die sogenannte „Beratung im engeren Sinne“, die laut Regierung unter anderem Beratung zu strategischen Fragestellungen umfasst, wofür 36 Millionen Euro aufgewendet wurden. Im Geschäftsjahr 2023 lag die Zahl der Beraterverträge bei 26, die Anzahl der Einzelbestellungen bei 65, bei Kosten in Höhe von 57 Millionen Euro.
Auskünfte darüber, mit welchen Firmen und zu welchen Beratungsthemen diese Verträge abgeschlossen wurden, gibt die Bundesregierung nicht. Die erbetenen Informationen stellten verfassungsrechtlich geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Deutschen Bahn AG (DB AG) dar, heißt es in der Antwort. Diese sensiblen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beträfen auch das fiskalische Interesse des Bundes. Ihre Offenlegung – insbesondere in der angefragten Detailtiefe – würde laut Bundesregierung „das wirtschaftliche Handeln der DB AG deutlich beeinträchtigen und könnte erhebliche Wettbewerbsnachteile nach sich ziehen.
Quelle: Bundestag
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