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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 20/09/2024 Nr. 66630

Bundeskabinett beschließt WirtschaftsIdentifikationsnummer-Verordnung

Die bundesweite Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) – deren Angabe in den EForms ein Pflichtfeld ist – im Sinne des § 139c der Abgabenordnung (AO) startet: Zum 1. November 2024 soll mit der initialen Vergabe der W-IdNr. begonnen werden. Das Bundeskabinett hat den Referentenentwurf beschlossen.

Die initiale Vergabe und die Mitteilung an die wirtschaftlich Tätigen erfolgt in mehreren Stufen und soll 2026 abgeschlossen werden. Die W-IdNr. ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die allen wirtschaftlich Tätigen in Deutschland zugewiesen wird. Dies betrifft Unternehmen aller Rechtsformen. Perspektivisches Ziel der Einführung der W-IdNr. ist die Vereinfachung der Kommunikation zwischen den wirtschaftlich Tätigen und Behörden sowie zwischen den Behörden untereinander. Mit der Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung (Hinweis auf § 139d AO) sollen verschiedene Einzelheiten zur W-IdNr. geregelt werden, z.B. der Zeitpunkt der Einführung der W-IdNr., Richtlinien zur Vergabe und Fristen zur Löschung.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: Bundesregierung

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