Die Deutsche Bahn AG (DB AG) ist seit Jahren in einer tiefen Krise. Neben den wirtschaftlichen Herausforderungen ist die Steuerung durch den Bund nach wie vor unzureichend. Zu diesem Ergebnis gelangt der Bundesrechnungshof (BRH) aufgrund von drei aktuellen Beratungsberichten in denen auffordert: Der Bund muss endlich seiner Verantwortung als Eigentümer nachkommen. Der Bundesrechnungshof führt aus:
Der Konzernabschluss 2023 zeigt: Die wirtschaftliche Lage der DB AG hat sich weiter verschlechtert. Mit 2,4 Milliarden Euro fährt der Konzern den zweithöchsten Verlust seit der Bahnreform 1994 ein. Trotz gegenteiliger Prognosen der DB AG setzte sich dieser Abwärtstrend im ersten Halbjahr 2024 fort. Dies bestätigt die Einschätzung des Bundesrechnungshofes in seinem Sonderbericht zur Dauerkrise der DB AG aus März 2023.
Fehlender Einfluss des Bundes
Der Bund ist alleiniger Eigentümer der DB AG. Der Bundesrechnungshof stellte nun in einer Prüfung fest, dass der Bund bei fast der Hälfte der finanziell bedeutsamen DB-Gesellschaften kein Mandat im jeweiligen Aufsichtsrat besitzt – bei zwei dieser Gesellschaften gibt es sogar keinen Aufsichtsrat. Und selbst wenn der Bund Aufsichtsratsmandate wahrnimmt, liegt sein Stimmenanteil bei maximal 17 %. Das sichert keinen ausreichenden Einfluss des Bundes auf die Tochter- und Enkelgesellschaften der DB AG.
BMDV scheitert bei Steuerung
Laut dem für die Steuerung der DB AG verantwortlichen BMDV sei der Einfluss des Bundes über den Konzernaufsichtsrat ausreichend gewährleistet. Außerdem habe es 2022 eine ressortinterne Steuerungsgruppe eingerichtet, um die DB AG besser zu steuern und sie stärker an den Bundesinteressen auszurichten. Eine Prüfung zeigt jedoch: Die DB AG hat an wichtigen Stellen freie Hand; sie setzt sich an entscheidenden Stellen gegen den Bund durch. Die fachlichen Vorschläge der Steuerungsgruppe werden unzureichend umgesetzt – nicht zuletzt aufgrund fehlender Unterstützung durch die Hausleitung des BMDV.
Mehr zu den Prüfungsfeststellungen und Empfehlungen des BRH finden Sie in den Beratungsberichten hier.
Quelle: Bundesrechnungshof
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