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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 28/11/2024 Nr. 66876

Einfacher und schneller Aufträge vergeben – Bundeskabinett beschließt Transformation des Vergaberechts

Öffentliche Aufträge sollen künftig einfacher, schneller und nachhaltiger vergeben werden, so die Bundesregierung. Hierzu sollen Start-ups leichter öffentliche Aufträge bekommen. Das Bundeskabinett hat eine „umfassende und praxistaugliche Reform“ des Vergaberechts gestern beschlossen. Ein Überblick.

Die Bundesregierung führt hierzu weiter aus:

Mit dem Vergaberecht organisiert der Staat den öffentlichen Einkauf von Waren und Leistungen. Die öffentliche Beschaffung ist mit einem jährlichen Auftragsvolumen im unteren dreistelligen Milliardenbereich nicht nur relevant, damit der Staat seine Aufgaben erfüllen kann. Öffentliche Aufträge setzten auch signifikante Investitionsanreize für Unternehmen.

Mit weniger bürokratischen, digitalen Abläufen und praxistauglichen Regelungen entstehen zudem neue Anreize für Unternehmen, sich an öffentlichen Vergabeverfahren zu beteiligen. Das ist wichtig, um den Wirtschaftsmotor am Laufen zu halten und anzukurbeln.

Mehr Direktaufträge für Start-ups und innovativen Mittelstand

Kleinere Aufträge können künftig einfacher – als Direktaufträge ohne aufwändiges Vergabeverfahren – vergeben werden. Davon sollen insbesondere Start-ups, innovative sowie gemeinwohlorientierte Unternehmen profitieren. Die öffentliche Beschaffung wird insgesamt sozial, ökologisch und innovativ ausgerichtet.

Praxistaugliche Regelungen

Die Novelle wurde praxistauglich erarbeitet unter frühzeitiger Einbeziehung sämtlicher Interessensgruppen: Voraus ging eine intensive Einbindung von Fachkreisen, Verbänden und der Zivilgesellschaft im Zuge einer öffentlichen Konsultation. Dem Bundeswirtschaftsministerium wurden über 450 Stellungnahmen eingereicht, die ebenfalls mit den Ländern und Kommunen diskutiert wurden.

Die neuen Regelungen sind einfach umsetzbar und an der Realität der Vergabepraxis orientiert. Zugleich bewahren sie den notwendigen Gestaltungsspielraum der Auftraggeber.

Weniger Bürokratie entlastet Verwaltung und Wirtschaft

Verwaltungen und Unternehmen werden deutlich von bürokratischem Aufwand entlastet – jährlich um rund 1,3 Milliarden Euro. Die Verfahrensschritte in den Verwaltungen werden weiter digitalisiert, Nachweis- und Dokumentationspflichten gesenkt.

Mit ihrem Gesetzentwurf zur Transformation des Vergaberechts will die Bundesregierung die öffentliche Auftragsvergabe vereinfachen, weiter digitalisieren und erheblich beschleunigen. Es handelt sich um die erste umfassende Vergaberechts-Novelle seit dem Jahr 2016.

Quelle: Bundesregierung

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