In der vorletzten Sitzungswoche des Jahres 2024 haben sowohl CDU als auch FDP einen Gesetzesentwurf zum im Januar 2023 in Kraft getretenen Lieferkettengesetz eingebracht. Beide Parteien sehen die derzeitige Version des LkSG als großes Handelshemmnis.
Das Lieferkettengesetz soll im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung deutscher Unternehmen den Schutz von Menschenrechten und Umwelt sichern – insbesondere bei international agierenden Akteuren. Sowohl die Unions- als auch die FDP-Fraktion sieht die aktuelle Fassung jedoch hauptsächlich als Hindernis für die Deutsche Wirtschaft. Beide Parteien wollen die Abschaffung des LkSG – die FDP schlägt zudem ein Gesetz zur Freiheit von Lieferkettenbürokratie vor.
Das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist mit sofortiger Wirkung außer Kraft zu setzen – das fordern sowohl Union (20/14015) als auch die FDP im Bundestag. Schon kurz nach Inkrafttreten stellte sich heraus, dass das LkSG zahlreiche Hürden und Probleme mit sich bringen würde, so die beiden Oppositionsparteien in ihren voneinander getrennten Anträgen. Besonders die jährliche Berichtspflicht sorge für einen hohen Aufwand für Unternehmen. In Anbetracht der aktuellen Krisen, allen voran dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine, seien die negativen Auswirkungen der Regelungen nun noch deutlicher zu spüren.
FDP will Freiheit von Lieferkettenbürokratie
Neben der Forderung, das LkSG abzuschaffen – Deutschlands Mittelstand handle seit jeher auch ohne Gesetz nachhaltig und verantwortungsbewusst – brachten die Freien Demokraten das sogenannte Gesetz zur Freiheit von Lieferkettenbürokratie (LkBFreiG, 20/14021) ein. Gemäß dem Antrag der Partei solle der neue Entwurf das bisherige Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit sofortiger Wirkung ersetzen. Dies wäre ein
„[…] Wendepunkt – weg von einer rein gesinnungsethischen Politik, die Gutes mit den falschen Mitteln anstrebt, hin zu einer verantwortungsethischen Politik, die nicht tut, was gut klingt, sondern was tatsächlich das Leben der Menschen weltweit erleichtert und verbessert.“
Durch die Einführung des LkBFreiG und den damit einhergehenden Bürokratieabbau würde der ursprünglich für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz eingeplante zusätzliche Personalaufwand in Höhe von 65 Vollzeitäquivalenten entfallen – insgesamt könnten alleine durch diese Maßnahme rund 6,66 Mio. Euro gespart werden.
Wettbewerbsfähigkeit müsse geschützt werden
FDP und Union sind sich einig: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fügt besonders kleineren Unternehmen mehr schaden zu als es der Einhaltung von Menschenrechten in Entwicklungsländern und dem Schutz der Umwelt zugutekäme. Zudem schwäche die Regelung ihrer Ansicht nach die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Landes. Es sei davon auszugehen, dass die Marktlücke, die deutsche Unternehmen hinterlassen, von jenen Staaten gefüllt wird, die sich nicht an hohe Standards gebunden fühlen. Langfristig schade dies dann auch dem eigentlichen Vorhaben der Gesetzesentscheidung: Statt einer Verbesserung der Umstände in Entwicklungsländern muss mit entsprechend negativen Folgen für Menschenrechte, Arbeitsstandards und Umweltschutz gerechnet werden.
Quelle: hib
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