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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 18/02/2025 Nr. 69947

BMWK stellt Evaluierungsbericht des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes vor

Fortschritte und Handlungsbedarf


Die Bundesregierung hat ihren Evaluierungsbericht zum Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergRModG) vorgelegt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zieht darin Bilanz zu den Auswirkungen der Reform von 2016 und zeigt auf, welche Fortschritte erzielt wurden und wo weiterhin Nachbesserungsbedarf besteht.

Ein zentrales Ziel der Reform war die Digitalisierung der Vergabeverfahren. Insbesondere die Einführung der verpflichtenden elektronischen Vergabe (E-Vergabe) sollte für mehr Effizienz und Transparenz sorgen. Der Bericht des BMWKs stellt fest, dass die Digitalisierung in vielen Bereichen zu Erleichterungen geführt hat. Dennoch sei das volle Einsparpotenzial nicht ausgeschöpft worden. Es gebe weiterhin Optimierungsbedarf, insbesondere bei der Vereinheitlichung der Systeme und der Benutzerfreundlichkeit für Unternehmen.

Vergabestatistik: Wertvolle Daten, aber ausbaufähige Nutzung

Die Einführung einer bundesweiten Vergabestatistik (VgS) wurde in der Evaluierung als ein wichtiger Fortschritt hervorgehoben. Die gesammelten Daten liefern wertvolle Einblicke in die Vergabepraxis und dienen als Grundlage für politische Entscheidungen. Die Nutzung der Vergabestatistik durch Bund, Länder, Wissenschaft und Öffentlichkeit sei jedoch noch ausbaufähig. Insbesondere für evidenzbasierte Wirtschaftspolitik könnten die Daten künftig noch stärker herangezogen werden.

Bürokratieabbau: Komplexität reduziert, aber keine Einigung bei Bauvergaben

Ein weiteres zentrales Anliegen der Reform war der Abbau bürokratischer Hürden. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass durch die Angleichung verschiedener Vergabeverordnungen Erleichterungen erzielt wurden. Dennoch konnten nicht alle Vereinfachungsziele erreicht werden. Besonders im Bereich der Bauvergaben blieb eine einheitliche Regelung aus. In der Praxis wünschen sich viele Akteure eine weitere Vereinheitlichung des Rechtsrahmens.

Flexiblere und effizientere Vergabeverfahren

Die Evaluierung zeigt, dass die 2016 eingeführten Änderungen zu einer höheren Rechtssicherheit und Effizienz in Vergabeverfahren geführt haben. Insbesondere bei Dringlichkeitsbeschaffungen, etwa in Krisensituationen, besteht jedoch weiterhin Nachsteuerungsbedarf. Der Bericht hebt hervor, dass nicht alle bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zur Verfahrensvereinfachung in der Praxis genutzt werden.

Mittelstand und Nachhaltigkeit: Verbesserungen, aber Luft nach oben

Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an öffentlichen Ausschreibungen bleibt ein wichtiges Thema. Laut dem Bericht ist die KMU-Beteiligung insgesamt hoch, es wurden jedoch weitere Verbesserungsmöglichkeiten identifiziert. Auch im Bereich der nachhaltigen Beschaffung zeigt sich ein gemischtes Bild: Zwar nutzen Vergabestellen zunehmend umwelt- und sozialbezogene Kriterien, doch laut Vergabestatistik erfolgt dies noch zurückhaltend. Hier besteht weiteres Potenzial zur Förderung nachhaltiger und innovativer Beschaffungspraktiken.

Weiterentwicklung des Vergaberechts

Der Evaluierungsbericht zeigt: Die Reform von 2016 hat wichtige Fortschritte gebracht, doch die Entwicklung des Vergaberechts bleibt eine Daueraufgabe. Mit den geplanten Vergaberechtstransformationsgesetz sollen weitere Hürden abgebaut und die öffentliche Auftragsvergabe fit für die Zukunft gemacht werden. Den kompletten Bericht können Sie hier einsehen.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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