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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 20/02/2025 Nr. 69993

Bundeskartellamt sieht Wettbewerbsprobleme im Kraftstoffmarkt

Begrenzte Ausweichmöglichkeiten bei Beschaffung

Erdölraffinerie

Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel abgeschlossen und einen umfassenden Endbericht vorgelegt. Die Untersuchung zeigt, dass der Wettbewerb auf den deutschen Kraftstoffmärkten durch Abhängigkeiten und hohe Markttransparenz eingeschränkt ist.

„Die Untersuchungen haben erneut gezeigt, dass die Bedingungen für einen funktionierenden Wettbewerb im Mineralölbereich in Deutschland schwierig sind. Es besteht eine große Importabhängigkeit beim Bezug von Rohöl, die Märkte sind geprägt von vertikaler Integration und gegenseitigen Abhängigkeiten der Mineralölgesellschaften und es besteht eine hohe Markttransparenz auf allen Ebenen der Wertschöpfungskette“, erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. Durch die im Zuge der letzten GWB-Novelle geschaffenen neuen Befugnisse kann das Kartellamt Maßnahmen in Märkten ergreifen, in denen der Wettbewerb erheblich gestört ist. Laut Mundt werde nun geprüft, ob ein Verfahren eröffnet wird, um insbesondere den Risiken durch Preisnotierungen nachzugehen.

Preisnotierungen beeinflussen Kraftstoffpreise

Der ausführliche Endbericht zeigt, dass Preisnotierungen über mehrere Stufen der Wertschöpfungskette hinweg eine wichtige Rolle für die Preissetzung spielen. Rohöl wird international üblicherweise über Preisnotierungen verkauft. Auch nach der Verarbeitung in Raffinerien werden Mineralölprodukte vorwiegend über langfristige Lieferverträge (Termverträge) gehandelt, deren Preise sich nach den aktuellen Notierungen richten. In Deutschland werden die maßgeblichen Preisnotierungen von zwei Anbietern herausgegeben. Diese kostenpflichtigen Preislisten basieren auf Meldungen von Marktteilnehmern und enthalten sensible Marktdaten, etwa zu Geschäftsabschlüssen. Kartellamtspräsident Mundt sieht hierin wettbewerbliche Risiken: „Auch wenn Preisnotierungen nicht grundsätzlich als wettbewerbsschädlich anzusehen sind, sehen wir bei der derzeitigen Ausgestaltung erhebliche wettbewerbliche Risiken. Dies betrifft zum einen die zusätzliche Transparenz im Hinblick auf das Preissetzungsverhalten einzelner Wettbewerber durch die Veröffentlichung von sehr detaillierten Marktinformationen. Hierüber steigt das Risiko einer Kollusion, also einer stillschweigenden Einigung der Marktteilnehmer auf ein Preisniveau, das über dem Wettbewerbspreis liegt. Auch sehen wir Gefahren, dass einzelne Marktteilnehmer Preisnotierungen zu ihrem Vorteil z. B. durch selektive Meldungen manipulieren können.“

Begrenzte Ausweichmöglichkeiten beim Kraftstoffbezug

Laut der Untersuchung sind gewerbliche Abnehmer von Kraftstoffen oft auf wenige Anbieter in ihrer Region angewiesen. Dies liegt an hohen Transportkosten und Kapazitätsbegrenzungen, die eine Beschaffung aus anderen Regionen unwirtschaftlich machen. Tanklager dienen zwar der regionalen Verteilung, haben aber laut Kartellamt keine wesentliche Bedeutung für die Preissetzung. Die begrenzte Zahl an Anbietern erschwert es Nachfragern, auf günstigere Alternativen auszuweichen. Besonders betroffen sind Händler von Kraftstoffen und Heizöl, die ihre Produkte nicht zu wettbewerbsfähigen Preisen einkaufen können.

Hintergrund der Untersuchung

Das Bundeskartellamt hatte die Sektoruntersuchung eingeleitet, nachdem die Kraftstoffpreise nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 stark angestiegen waren. In einem Zwischenbericht Ende 2022 wurden bereits erste Ursachen für die Preisschwankungen analysiert. Damals wurde auch untersucht, ob der dreimonatige Tankrabatt im Sommer 2022 tatsächlich bei den Verbrauchern angekommen war. Der nun veröffentlichte Endbericht geht umfassend auf Lieferströme, Vertragsgestaltung und Preissetzung im Kraftstoffhandel in Deutschland ein. Neben Betreibern von Tanklagern, Großhändlern und Tankstellen wurden auch Anbieter von Preisnotierungen befragt. Ob das Kartellamt nun ein formelles Verfahren zur Überprüfung von Preisnotierungen und Marktstrukturen im Kraftstoffsektor eröffnet, ist noch offen.

Quelle: Bundeskartellamt

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